In einem Zeugnis fehlten Formulierungen, die an sich üblich sind. Die Richter des Bundesarbeitsgerichts (BAG) meinen: Die müssen aber rein ins Zeugnis. Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf „Nachbesserung“. Mehr lesen
Rechtssicherheit rund um das Pflegerecht
In einem Zeugnis fehlten Formulierungen, die an sich üblich sind. Die Richter des Bundesarbeitsgerichts (BAG) meinen: Die müssen aber rein ins Zeugnis. Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf „Nachbesserung“. Mehr lesen