Bei Teilzeit kann Wechselschichtzulage gekürzt werden

RA Thorsten Siefarth - LogoLeistet eine Krankenschwester Bereitschaftsdienst, dann kann sie die im Tarifvertrag vorgesehenen zusätzlichen Zahlungen und Urlaubszeiten in Anspruch nehmen. Allerdings muss sie sich bei Teilzeit eine Reduzierung gefallen lassen. Das hat Bundesarbeitsgericht (BAG) soeben entschieden. Mehr lesen