Rentnerin darf nicht von der Sozialhilfe in die gesetzliche Krankenversicherung verschoben werden

RA Thorsten Siefarth - LogoWer ist bei Sozialhilfeempfängern für die Krankenbehandlung zuständig und kommt für die Kosten auf? Im zu entscheidenden Fall hatte das Sozialamt die laufende Hilfegewährung einer Rentnerin für einen Monat unterbrochen und dies zum Anlass genommen, die Rentnerin bei der AOK anzumelden. Zu Unrecht, wie das Landessozialgericht Stuttgart vor wenigen Tagen urteilte. Wer als Sozialhilfeempfänger Leistungen der Hilfe bei Krankheit vom Sozialamt erhält, kann nur unter engen Voraussetzungen vom Sozialamt in die Versicherungspflicht bei den gesetzlichen Krankenkassen überwiesen werden. Die Rentnerin erhält weiterhin auf Kosten des Sozialamts Hilfeleistungen im Krankheitsfall. Mehr lesen

Sieben Monate Ehe mit todkranker Frau: Keine Rente für den Witwer!

RA Thorsten Siefarth - LogoWer weniger als ein Jahr verheiratet war bevor sein Ehepartner stirbt, der hat zunächst keinen Anspruch auf Witwenrente. Er kann die Rente aber dann bekommen, wenn ihm der Nachweis gelingt, dass die Ehe nicht allein oder überwiegend deswegen geschlossen wurde, um den Ehepartner in den Genuss einer Rente zu bringen („Versorgungsehe“). In einem Fall aus Hessen hat das dortige Landessozialgericht entschieden (Urteil vom 16.9.2014, Az. L 2 R 140/13), dass dieser Nachweis nicht erbracht worden ist. Ein Mann hatte seine Frau, mit der er zuvor bereits zwanzig Jahre in einer Lebensgemeinschaft zusammengelebt hatte, sieben Monate vor ihrem Tod geheiratet. Zum Zeitpunkt der Heirat wussten beide, dass die Ehefrau unheilbar krank an Krebs erkrankt war.