Pflegeeinrichtung: Weg zu Feuerleiter darf nicht durch Bewohnerzimmer führen!

RA Thorsten Siefarth - LogoEs ging um den Zugang zum (zweiten) Rettungsweg einer Pflegeeinrichtung in Niedersachsen. Um zu einer Feuer(außen)treppe gelangen zu können, hätte man durch ein Bewohnerzimmer hindurch gemusst. Dieses sollte mit zwei Personen belegt sein. Das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen hat dies jedoch nicht zugelassen (Beschluss vom 16.4.2014, Az. 1 LA 131/13). Die zu dem zweiten Rettungsweg führenden „notwendigen Flure“ dürfen nicht durch „andere Räume“ unterbrochen werden. Begründung: In diesem Räumen sind „Brandlasten“ vorhanden, die den Zugang zum Rettungweg blockieren könnten. Außerdem könnten die Räume verschlossen oder verstellt sein.

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