Zusätzliche Betreuungsleistungen: Kasse gibt in zwei Musterklagen nach!

RA Thorsten Siefarth - LogoDie Barmer GEK Pflegekasse verweigerte ihren Versicherten bundesweit die Erstattung von zusätzlichen Betreuungsleistungen nach § 45b SGB XI in Höhe von 104 Euro monatlich. Und zwar dann, wenn vor der Inanspruchnahme kein entsprechender zusätzlicher Antrag gestellt worden war – obwohl die Person nachweislich pflegebedürftig war und bereits zuvor reguläre Pflegeleistungen beantragt und bezogen hatte. Von dieser Praxis hat sich die Kasse jetzt verabschiedet. Mehr lesen

Lösung in Sicht: Kasse gibt Pflegedienst Auskunft über Versichertendaten

RA Thorsten Siefarth - LogoFür Pflegedienste ist es nicht ganz einfach, bei der Kasse Auskunft über das Budget ihrer Klienten im Rahmen von § 45b SGB XI zu erhalten (Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen). Dies wird meistens unter dem Hinweis auf Datenschutzgründe abgelehnt. Wie nun auf dem Online-Portal von Häusliche Pflege berichtet wird, zeichnet sich in Thüringen mit der AOK PLUS eine Lösung ab. Ein Pflegedienst konnte folgendes erreichen: Wenn der Versicherte eine Vollmacht zur Datenweitergabe unterschreibt und der Pflegedienst diese an die Kasse weiterleitet, dann wird nunmehr Auskunft erteilt.