Neue Richtlinie zur Verhütung von Zahnerkrankungen bei Pflegebedürftigen

RA Thorsten Siefarth - LogoPflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen haben aufgrund ihrer besonderen Lebenssituation künftig einen gesonderten Anspruch auf Leistungen zur Verhütung von Zahnerkrankungen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat nunmehr die Erstfassung einer Richtlinie beschlossen, in der Art und Umfang des vertragszahnärztlichen Leistungsspektrums festgelegt sind. Abhängig vom Mundgesundheitsstatus sollen vorbeugende Maßnahmen geplant und die Mundgesundheit der Versicherten erhalten oder verbessert werden. Hier sind die wichtigsten Regelungen. Mehr lesen