Kein Wohngruppenzuschlag bei fehlender Wählbarkeit des Pflegedienstes

RA Thorsten Siefarth - LogoBei dem sogenannten „Wohngruppenzuschlag“ nach § 38a SGB XI handelt es sich um eine zusätzliche Leistung für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen. In einem jetzt veröffentlichten Urteil hat das Sozialgericht Mainz entschieden, dass Pflegebedürftige in betreuten Wohngruppen keinen Anspruch auf einen solchen Wohngruppenzuschlag haben, wenn die freie Wählbarkeit des Pflegedienstes in der Einrichtung tatsächlich eingeschränkt ist. Eine ambulante Versorgungsform im Sinne des § 38a SGB XI liege dann nicht vor. Mehr lesen

Sozialamt darf Wohngruppenzuschlag nicht auf Sozialhilfe anrechnen

RA Thorsten Siefarth - LogoDas Sozialamt hatte einer Frau Sozialhilfe in Form der „Hilfe zur Pflege“ bewilligt. Allerdings zog das Amt bei der Berechnung 200 Euro ab. Dieser Betrag wurden von der Pflegekasse an die Frau als Wohngruppenzuschlag bezahlt. In einer vorläufigen Entscheidung hat das Sozialgericht Berlin die Anrechnung untersagt (Beschluss 26.5.2014, Az. S 212 SO 850/14 ER). Begründung: Die Hilfe zur Pflege und der Wohngruppenzuschlag haben unterschiedliche Zwecke. Deswegen darf der Zuschlag nicht auf die Sozialhilfe angerechnet werden.