Wohngemeinschaft
Aktuell gehäuft: Kassen lehnen Medikamentengabe in Senioren-WGs ab!
In ambulant betreuten Wohngemeinschaften wird die häusliche Krankenpflege häufig von ambulanten Pflegediensten übernommen. Auch die Medikamentengabe. Jahrelang haben die Kassen diese Leistung bezahlt. Jetzt lehnen sie jedoch häufig ab. Allerdings scheint ausschließlich die AOK Bayern so zu verfahren. Pflegebedürftige, bzw. deren Vertreter sollten sich unbedingt dagegen wehren. Wichtig ist zunächst, innerhalb einer Frist von einem Monat Widerspruch gegen den Bescheid der Kasse einzulegen. Eine Begründung ist erst einmal nicht notwendig. Gerne berate ich zur weiteren Vorgehensweise. Es gibt gute Argumente!
Verwaltungsgericht Düsseldorf: Keine Wohngemeinschaft aus Wachkomapatienten
Eine Mehrheit schwerstpflegebedürftiger Personen, die sich überwiegend in einem Wachkoma befinden, kann keine selbstverantwortete Wohngemeinschaft sein. Sie fällt damit unter das strenge Regime des nordrhein-westfälischen Heimrechts. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden. Mehr lesen
Sozialhilfe in Pflege-Wohngemeinschaften: Bis zu welcher Höhe wird die Miete übernommen?
Pflegebedürftige, die in einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft leben, müssen für die Unterkunft Miete zahlen. Wenn das Geld nicht reicht, dann springt womöglich die Sozialhilfe ein – aber nur bis zu einer bestimmten Grenze. Das Problem: Im Vergleich zu einer normalen Wohnung sind die Mietkosten in Pflege-Wohngemeinschaften höher. Wie hoch darf die Miete aber maximal sein? Damit beschäftigt sich ein Beitrag auf der Webseite der Bundesvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA). Der Fachverband stellt Material zur Verfügung, das als Arbeitshilfe für eigene Verhandlungen mit dem Sozialamt oder als Argumentationshilfe in einem Klageverfahren genutzt werden kann.