In der Pflege darf man jetzt wieder „Happy Birthday“ singen – kostenlos!

RA Thorsten Siefarth - LogoIn den USA tobte ein jahrelanger Rechtsstreit mit dem Musikgiganten Warner. Es ging um die Rechte an dem Lied „Happy Birthday“ – und beim Singen anfallende Lizenzgebühren. Wie Legal Tribune Online berichtet, wurde der schon vor einiger Zeit geschlossene Vergleich am Montag von einem Gericht in Los Angeles bestätigt: Das Lied ist nun gemeinfrei. Das Lied kann jetzt auch in Pflegeunternehmen wieder gesungen werden – ohne dafür bezahlen zu müssen! Komponiert wurde das Lied übrigens im Jahr 1893 von Mildred Hill aus Kentucky und ihrer Schwester Patty. Es war ein Kinderlied und hieß ursprünglich „Good Morning to You“.