Urteil: Besetzung der dritten Pflegekommission war rechtswidrig

RA Thorsten Siefarth - LogoNach mehreren Medienberichten hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden, dass das Auswahlverfahren zur Besetzung der dritten Pflegekommission rechtswidrig war. Diese Kommission erarbeitet Vorschläge zu den Arbeitsbedingungen in der Pflegebranche, insbesondere auch über die Höhe des Mindestlohns. Der jeweiligen Kommission gehören Vertreter kirchlicher Dienstgeber und Dienstnehmer, kommunale und private Arbeitgeberverbände und Vertreter von Verdi an. Geklagt hatten Vertreter der Arbeitgeberverbände von Arbeiterwohlfahrt, Deutschem Roten Kreuz und Paritätischen Wohlfahrtsverband. Ihre Vertreter waren in der Kommission nicht berücksichtig worden. Das Urteil muss nun bei der Besetzung der nächsten Kommission umgesetzt werden.

Rund-um-die-Uhr-Betreuung: 10-Stunden-Grenze bei Arbeitszeit

RA Thorsten Siefarth - LogoDas Verwaltungsgericht Berlin hatte über einen Fall zu entscheiden, bei dem Jugendliche von Erziehern in alternierenden Schichtmodellen betreut werden. Und zwar rund um die Uhr. Das Problem dabei war die Arbeitszeitgrenze von 10 Stunden. Das Gericht hat dazu geurteilt: Das Arbeitszeitgesetz ist in vollem Umfang anwendbar, die Grenze muss eingehalten werden. Die Entscheidung dürfte auch für die Rund-um-die-Uhr-Betreuung von Pflegebedürftigen relevant sein. Mehr lesen