Die Verordnung medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung wird ab dem 1. April 2016 einfacher. Es ist nur noch eines statt zwei Formularen notwendig. Damit entfällt auch das bisherige zweitstufige Verfahren. Zudem dürfen alle Vertragsärzte eine Rehabilitation verordnen. Der Nachweis einer zusätzlichen Qualifikation ist nicht mehr erforderlich. Wer sich für die Details interessiert, der findet diese in den Praxisnachrichten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.
Verordnung
Häusliche Krankenpflege: Verordnung durch Krankenhausärzte verbessert
Um einen besseren Übergang vom stationären Krankenhausaufenthalt in die häusliche Krankenpflege zu gewährleisten, hat der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) als oberstes Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland, diese angepasst. Mehr lesen