Ab 1. April 2016: Verordnung medizinischer Reha wird einfacher

RA Thorsten Siefarth - LogoDie Verordnung medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung wird ab dem 1. April 2016 einfacher. Es ist nur noch eines statt zwei Formularen notwendig. Damit entfällt auch das bisherige zweitstufige Verfahren. Zudem dürfen alle Vertragsärzte eine Rehabilitation verordnen. Der Nachweis einer zusätzlichen Qualifikation ist nicht mehr erforderlich. Wer sich für die Details interessiert, der findet diese in den Praxisnachrichten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.

Häusliche Krankenpflege: Verordnung durch Krankenhausärzte verbessert

RA Thorsten Siefarth - LogoUm einen besseren Übergang vom stationären Krankenhausaufenthalt in die häusliche Krankenpflege zu gewährleisten, hat der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) als oberstes Beschluss­g­re­mium der gemein­samen Selbst­ver­wal­tung der Ärzte, Zahn­ärzte, Psycho­the­ra­peuten, Kran­ken­häuser und   Kran­ken­kassen in Deut­sch­land, diese angepasst. Mehr lesen