Verbraucherzentrale testet Online-Patientenverfügung: Teurer ist nicht immer besser

RA Thorsten Siefarth - LogoDie Verbraucherzentrale hat elf kostenpflichtige Online-Angebote zu Patientenverfügungen untersucht. Danach stimmen die meisten dieser Angebote mit kostenlos erhältlichen Textbausteinen des Bundesjustizministeriums überein. Die teilweise recht teuren Vorlagen schneiden kaum besser ab als gängige Vordrucke. Außerdem besteht die Gefahr, dass bei den vorgeschlagenen wortreichen Erweiterungen sogar Missverständnisse aufkommen. Und schließlich schüren Stil und Inhalt zahlreicher Werbetexte unnötige Angst. Mehr Infos gibt es bei dem Bundesverband der Verbraucherzentralen.

Ambulante Pflegeverträge: Verbraucherzentralen wollen aufklären und Rechtsverstöße aufdecken

RA Thorsten Siefarth - LogoEntgelterhöhungen, Vertragsstrafen und Kündigung – Fragen zu ambulanten Pflegeverträgen gibt es viele. Das Projekt „Markprüfung ambulante Pflegeverträge“, das vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gefördert wird, hat sich zum Ziel gesetzt, Verbraucherinnen und Verbraucher über ihre Rechte und Pflichten aus ambulanten Verträgen aufzuklären und Rechtsverstöße aufzudecken. Mehr lesen

Verbraucherinformation zu den Leistungen der Pflegeversicherung

RA Thorsten Siefarth - LogoDie Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. hat mit seinen Mitgliedsorganisationen eine Verbraucherinformation zu Leistungen der Pflegeversicherung herausgebracht. Darauf weist der Informationsservice der Arbeiterwohlfahrt (AWO) hin. Mit der Informationsbroschüre soll den Versicherten und deren Angehörigen ihre Ansprüche verständlich erklärt werden. Dazu wurden zwei Versionen erarbeitet, in normaler (pdf) und in besonders leicht verständlicher einfacher Sprache (pdf). Studien belegen immer wieder, dass die Kenntnisse der Pflegebedürftigen und Angehörigen im Hinblick auf diese Leistungsansprüche höchst unzureichend sind. Hier geht den Pflegebedürftigen nicht nur eine beträchtliche Summe Geldes verloren, sondern es werden auch Leistungen nicht in Anspruch genommen, die eine Pflege zu Hause im vertrauten Wohnumfeld erleichtern würden und somit eine dauerhafte stationäre Unterbringung verzögern bzw. ganz überflüssig machen könnten.