Widerrufsrecht gilt auch bei Bestellung von Treppenliften

RA Thorsten Siefarth - LogoVerbraucherinnen und Verbraucher dürfen auch die Bestellung eines Treppenlifts widerrufen, wenn sie den Vertrag in der eigenen Wohnung oder zum Beispiel telefonisch oder brieflich abgeschlossen haben. Ein Ausschluss des Widerrufsrechts in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist unzulässig. Das entschied das Landgericht Nürnberg-Fürth nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Prima-Lift GmbH. Bislang war unklar gewesen, ob Verträge über Treppenlifte widerrufen werden können. „Das Urteil stellt klar, dass Verbraucherinnen und Verbraucher auch die Bestellung eines Lifts für mehrere Tausend Euro noch einmal überdenken können“, sagt Jana Brockfeld, Rechtsreferentin beim vzbv.

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Widerrufsrecht gilt auch bei Online-Bestellung von Medikamenten

RA Thorsten Siefarth - LogoOnline-Apotheken dürfen das Widerrufsrecht bei der Bestellung von Medikamenten nicht generell ausschließen. Das hat das Kammergericht Berlin nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die niederländische Versandapotheke DocMorris entschieden. Das Gericht verpflichtete das Unternehmen außerdem dazu, vor dem Versand von Arzneimitteln die Telefonnummer des Kunden zu erfragen, um ihn bei Bedarf kostenlos beraten zu können.

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Müssen Pflegeheimbewohner bei Preisanpassungen gefragt werden?

RA Thorsten Siefarth - LogoVertragsklauseln, die Pflegeeinrichtungen Preisanpassungen ohne Zustimmung der Betroffenen gestatten, sind unzulässig. Das hat jedenfalls das Oberlandesgericht Hamm entschieden. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen einen Pflegeanbieter aus Nordrhein-Westfalen. Allerdings ist die Rechtsprechung bislang noch uneinheitlich. Mehr lesen