Einstellung von Pflegekräften: Achtung vor gefälschten Dokumenten

RA Thorsten Siefarth - LogoAktuell scheinen sich gefälschte Dokumente über Berufsabschlüsse aus Drittstaaten zu häufen. Probleme gibt es zurzeit z. B. mit Bosnien-Herzegowina. Was tun? Insbesondere zur Prüfung von Hochschulabschlüssen ist „Anabin – Das Infoportal zu ausländischen Bildungsabschlüssen“ eine erste Anlaufstelle. Außerdem können sich Pflegeunternehmen mit den Deutschen Botschaften in den betroffenen Ländern in Verbindung setzen. Diese wissen meist Bescheid, wenn es gehäuft Probleme gibt. Bei Schulabschlüssen sollte geprüft werden, ob diese wirklich von einer staatlichen und nicht von einer privaten Schule kommen. Und ob es die Schulen überhaupt (noch) gibt. Auch mit Sprachabschlüssen wird viel Schindluder getrieben. Und mit Dokumenten zu Umschulungen. Hier muss vor allem gecheckt werden, ob diese in Deutschland überhaupt anerkannt sind. Ansonsten können die Bewerber allenfalls als Pflegehelfer, nicht aber als Fachpflegekraft eingesetzt werden.

Helferausbildung und Umschulung zur Pflegefachkraft: Förderung wird fortgesetzt

RA Thorsten Siefarth - LogoWie der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) mitteilt, wurden alle Arbeitsagenturen vor Ort angewiesen, sowohl die dreijährige Umschulung zum Altenpfleger als auch die einjährige Ausbildung zum Pflegehelfer über das Projekt WeGebAU weiter zu fördern. Die nun angekündigte Förderung läuft jedoch nur bis Ende nächsten Jahres. Bis dahin können über die Umschulung immerhin auch Hauptschulabsolventen in die Altenpflege geholt und mittelfristig zu Fachkräften ausgebildet werden.

Umschulungsfinanzierung für Altenpfleger bis Ende 2017 verlängert

RA Thorsten Siefarth - LogoWenn die rechtlichen Voraussetzungen für eine Umschulung vorliegen, übernimmt die Bundesagentur für Arbeit, bzw. das Jobcenter grundsätzlich die Weiterbildungskosten (Lehrgangskosten, Fahrtkosten, Kosten für auswärtige Unterbringung und Kinderbetreuungskosten). Außerdem werden Leistungen zum Lebensunterhalt gewährt. Nun hat der Bundestag Ende Januar einer Verlängerung der Umschulungsförderung für Altenpfleger und Altenpflegerinnen zugestimmt. Damit wird die dreijährige Vollfinanzierung über den 31.3.2016 hinaus bis zum 31.12.2017 verlängert.