Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe informiert zur Überlastungsanzeige

RA Thorsten Siefarth - LogoEine Gesundheits- und Krankenpflegerin aus dem Raum Göttingen hatte eine Überlastungsanzeige geschrieben – und wurde dafür vom Arbeitgeber abgemahnt. In zwei Instanzen hatte die Pflegekraft mit ihrer Klage gegen die Abmahnung Erfolg. Entscheidend sei, ob die Mitarbeiterin die Arbeitssituation subjektiv als Überlastung wahrgenommen habe. Nicht maßgeblich sei eine nach objektiven Kriterien bestehende tatsächliche Gefahr. Diesen Rechtsstreit hat der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) aktuell zum Anlass genommen, einmal ausführlich die Hintergründe der Überlastungs-, bzw. Gefährdungsanzeige zu beleuchten. Das Papier fasst die wichtigsten Informationen und Empfehlungen zum Umgang mit Überlastung zusammen, benennt die Rechtsquellen und soll als Handlungshilfe dienen. Außerdem gibt es ein Muster zum kostenlosen Download.

Magazin informiert zur Überlastungsanzeige und Berufshaftpflichtversicherung für Pflegekräfte

RA Thorsten Siefarth - LogoPFLEGEKAMMER INTERAKTIV ist ein extrem gut gemachtes Magazin der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz. In der aktuellen Ausgabe findet sich ein Beitrag zur Überlastungsanzeige (ab Seite 134). Inklusive Muster zum kostenlosen Herunterladen. Außerdem gibt es in der gleichen Ausgabe ab Seite 140 einen Beitrag zur Notwendigkeit von privaten Berufshaftpflichtversicherungen für Pflegekräfte. Sehr informativ! Schwerpunktthema der aktuellen Ausgabe ist übrigens das Medikamentenmanagement.