Terminservice- und Versorgungsgesetz in Kraft getreten

RA Thorsten Siefarth - LogoAm 11. Mai ist das Terminservice- und Versorgungsgesetz in Kraft getreten. Patienten sollen dadurch schneller Arzttermine bekommen. Kern des Gesetzes ist der Ausbau der Terminservicestellen. Sie sollen spätestens mit Beginn des neuen Jahres zur zentralen Anlaufstelle für Patienten werden und 24 Stunden an 7 Tagen pro Woche erreichbar sein. Parallel dazu erhalten die Vertragsärzte den Auftrag, ihr Mindestsprechstundenangebot zu erhöhen. In unterversorgten Gebieten müssen die Kassenärztlichen Vereinigungen künftig eigene Praxen eröffnen oder Versorgungsalternativen anbieten. Außerdem wird der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung um zusätzliche Angebote erweitert. Wer die einzelnen Regelungen in einem guten Überblick nachlesen will, der kann das hier tun.

Betreuungsdienste sollen als Leistungserbringer nach SGB XI anerkannt werden

RA Thorsten Siefarth - LogoDas Bundesgesundheitsministerium hat einen Referentenentwurf für ein „Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung“ vorgelegt. Darin enthalten ist auch eine Regelung zu Betreuungsdiensten. Dabei handelt es sich um ambulante Betreuungseinrichtungen, die für Pflegebedürftige dauerhaft pflegerische Betreuungsmaßnahmen und Hilfen bei der Haushaltführung erbringen. Die Vorschriften für Pflegedienste sollen nach einem neuen § 71 Abs. 1a SGB XI entsprechend auf Betreuungsdienste anwendbar sein. Also auch insofern, als es um die Zulassung nach SGB XI geht. Außerdem soll anstelle der verantwortlichen Pflegefachkraft (bei einem Pflegedienst) in Betreuungsdiensten eine entsprechend qualifizierte, fachlich geeignete und zuverlässige Fachkraft mit praktischer Berufserfahrung im erlernten Beruf eingesetz werden können. Diese Erfahrung muss die Fachkraft mindestens zwei Jahre lang innerhalb der letzten acht Jahre erworben erworben haben.