Urteil: Versicherte muss Kosten für „Bluttaxi“ selbst tragen

RA Thorsten Siefarth - LogoEigenblutspenden gehören zu den Krankenhausleistungen. Sie erfolgen regelmäßig am Ort der Operation. Ist aus medizinischen Gründen die Blutentnahme an einem anderen Ort notwendig, so werden auch die Kosten für den Bluttransport übernommen. Entscheide sich ein Versicherter aus Zeit- und Kostengründen hingegen für eine Blutentnahme in der Nähe seines Wohnortes, so habe er die Kosten für den Bluttransport selbst zu tragen. Dies entschied in einem heute veröffentlichten Urteil das Hessische Landessozialgericht. Mehr lesen