Krankenpfleger Niels H.: 106 getötete Patienten?

RA Thorsten Siefarth - LogoAm 28.2.2015 wurde Niels H. vom Landgericht Oldenburg zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich der Krankenpfleger im Klinikum Delmenhorst unter anderem des zweifachen Mordes schuldig gemacht hatte. Seine Masche: Er verabreichte Medikamente, die bei den Patienten Herz-Kreislauf-Stillstände auslösten. Dann spielte sich der Krankenpfleger als Retter auf. Doch die Rettung gelang nicht immer … Im letzten Prozess hatte Niels H. bereits weitere Fälle gestanden. Daraufhin wurden weitere Ermittlungen angestellt. Die Staatsanwaltschaft geht nun laut Medienberichten von 106 getöteten Patienten aus.

Krankenpfleger Niels H.: Weitere 84 Patientenmorde?

RA Thorsten Siefarth - LogoMan kann wohl mittlerweile von der größten Mordserie in der Kriminalgeschichte der Bundesrepublik Deutschland sprechen. Der Krankenpfleger Niels H. wurde bereits wegen zweifachen Mordes, drei versuchter Morde sowie einer gefährlichen Körperverletzung zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Weil er vor Gericht bereits weitere Taten gestanden hatte, ermittelte die Staatsanwaltschaft. Wie verschiedene Medien berichten, gehen die Ermittlungsbehörden jetzt von 84 weiteren Tötungen aus, die Niels H. an der Oldenburger Klinik begangen haben soll. Man muss sich schon fragen, warum nicht früher eingeschritten wurde. Denn es lagen wohl schon früh Verdachtsmomente vor. Heribert Prantl nennt das in der Süddeutschen Zeitung ein „mörderisches Organisationsverschulden“.

Aufregung um Studie: Bundesweit rund 21.000 Patiententötungen?

RA Thorsten Siefarth - LogoWelt.de (Anette Dowideit) berichtet von einer Studie von Wissenschaftlern der Universität Witten/Herdecke. 5000 Ärzte, Kranken- und Altenpfleger waren befragt worden, ob sie innerhalb der vergangenen zwölf Monaten Tötungen von Patienten vorgenommen oder beobachtet hätten. Beihilfe zum Suizid wurde ausdrücklich nicht erfasst. Rund drei Prozent der Ärzte, fünf Prozent der Altenpfleger und 1,5 Prozent der Krankenpfleger haben dies bejaht. Hochgerechnet ergibt dies 21.000 Tötungsfälle. Dazu zählen Mord und Totschlag, aber auch Tötung auf Verlangen (aktive Sterbehilfe). Die Studie ist heiß umstritten. Mehr dazu unter welt.de.

MDK prüft Pflegeunternehmen nicht auf strafrechtliche Verfehlungen

RA Thorsten Siefarth - LogoFünf ungeklärte Todesfälle gab es in einem Pflegeheim im Landkreis Haßberge (Unterfranken). Vor drei Wochen wurden Geschäftsführerin und Pflegedienstleiter des Heims unter dem Verdacht des Totschlags festgenommen. Seitdem mehrt sich die Kritik am Vorgehen der Behörden. Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, hat sich die die oberste Ärztin des Bereichs Pflege beim Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) Bayern, Ottilie Randzio, am Freitag in Würzburg verteidigt. Zwar habe es seit einigen Jahren manifeste Mängel in der Pflegeeinrichtung gegeben, vom gesetzlichen Prüfauftrag her sei es dem MDK aber nicht möglich, strafrechtlichen Verfehlungen zu prüfen.