Terminservice- und Versorgungsgesetz in Kraft getreten

RA Thorsten Siefarth - LogoAm 11. Mai ist das Terminservice- und Versorgungsgesetz in Kraft getreten. Patienten sollen dadurch schneller Arzttermine bekommen. Kern des Gesetzes ist der Ausbau der Terminservicestellen. Sie sollen spätestens mit Beginn des neuen Jahres zur zentralen Anlaufstelle für Patienten werden und 24 Stunden an 7 Tagen pro Woche erreichbar sein. Parallel dazu erhalten die Vertragsärzte den Auftrag, ihr Mindestsprechstundenangebot zu erhöhen. In unterversorgten Gebieten müssen die Kassenärztlichen Vereinigungen künftig eigene Praxen eröffnen oder Versorgungsalternativen anbieten. Außerdem wird der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung um zusätzliche Angebote erweitert. Wer die einzelnen Regelungen in einem guten Überblick nachlesen will, der kann das hier tun.

Schneller zum Facharzt: Terminservicestellen nehmen Arbeit auf

RA Thorsten Siefarth - LogoLaut GKV-Versorgungsstärkungsgesetz müssen die Krankenversicherungen ab dem 23. Januar 2016 Facharzttermine innerhalb von vier Wochen an Patienten mit einer entsprechend gekennzeichneten Überweisung vermitteln. Für die Vermittlung der Termine wurden bundesweit 12 Servicestellen eingerichtet. Wie die Kassenärztliche Bundesvereinbarung mitteilt, haben diese nun ihren Betrieb aufgenommen. Doch was bedeutet dies für die Patienten? Mehr lesen