Forderung für Menschen mit Behinderung: Leistungen „aus einer Hand“ beibehalten!

RA Thorsten Siefarth - LogoDas neunte Sozialgesetzbuch versucht, Leistungen für Menschen mit Behinderung möglichst „aus einer Hand“ zu gewähren. Deswegen müssen die Betroffenen nicht zu den an sich zuständigen Leistungsträgern pilgern und dort jeweils ihre Leistung abholen. Das ist ein mühsames Geschäft. Die neusten Planungen der Bundesregierung für ein Bundesteilhabegesetz wollen nun aber wieder zurück in diese Richtung. Dagegen wenden sich jedoch die Experten des 6. Deutschen Sozialgerichtstag, der letzte Woche in Potsdam stattfand. Mehr lesen