Suizid: Staat darf Zugang zu Betäubungsmitteln „in extremen Ausnahmesituationen“ nicht verwehren

RA Thorsten Siefarth - LogoDas allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst auch das Recht eines schwer und unheilbar kranken Patienten, zu entscheiden, wie und zu welchem Zeitpunkt sein Leben beendet werden soll – vorausgesetzt, er kann seinen Willen frei bilden und entsprechend handeln. Daraus kann sich im extremen Einzelfall ergeben, dass der Staat den Zugang zu einem Betäubungsmittel nicht verwehren darf, das dem Patienten eine würdige und schmerzlose Selbsttötung ermöglicht. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig vor wenigen Tagen entschieden. Mehr lesen

„Immerhin umbringen darf man sich“

RA Thorsten Siefarth - LogoThomas Fischer ist Vorsitzender Richter eines Strafsenats am Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Bei ZEIT ONLINE veröffentlicht er wöchentlich eine Kolumne. Die ist meist sehr bissig und wuchert nicht selten zu einem grandiosen Rundumschlag aus. Aktuell greift Thomas Fischer § 217 Strafgesetzbuch auf. Darin geht es um das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung. Er begründet, warum diese Regelung nicht überzeugt (übrigens wird sie gerade vom Bundesverfassungsgericht geprüft). Dabei erläutert er eingangs, zunächst fast schulbuchartig, die Formen der strafbaren und straffreien Sterbehilfe – und die Abgrenzungsschwierigkeiten. Sehr lesenswert!

Bundesverfassungsgericht lehnt Eilanträge gegen Strafbarkeit geschäftsmäßiger Sterbehilfe ab

RA Thorsten Siefarth - LogoVier Mitglieder des Vereins Sterbehilfe Deutschland e.V hatten vor dem Bundesverfassungsgericht Eilanträge gegen den neuen § 217 Strafgesetzbuch eingereicht. Dort ist das Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe geregelt. Nun unterlagen sie mit ihrem Antrag. Insgesamt wögen die Nachteile bei Außervollzugsetzung der Vorschrift schwerer als die nachteiligen Folgen, die den Beschwerdeführern durch deren Weitergeltung entstehen. Über die Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden. Mehr lesen

Urteil: Kein Zugang zu tödlicher Dosis bei Suizidabsicht

RA Thorsten Siefarth - LogoDas Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte kann nicht verpflichtet werden, den Erwerb einer tödlichen Dosis eines Betäubungsmittels zum Zwecke des Suizids zu bewilligen. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln. Der Staat dürfe suizidbereiten Menschen den Zugang zu tödlichen Substanzen verwehren. Weder aus den Grundrechten noch aus der Europäischen Menschenrechtskonvention lasse sich ein Anspruch ableiten. Mehr lesen