Mehr als 25.000 Euro Vermögen? Dann muss man die Betreuung selbst bezahlen!

RA Thorsten Siefarth - LogoWer mehr als 25.000 Euro sein eigen nennt, der muss für die Kosten eines Berufsbetreuers selbst aufkommen. Und für die Gerichtskosten. Das kann ganz schön ins Geld gehen. Besonders ärgerlich ist das, wenn man mit dem Betreuer unzufrieden ist. In der Süddeutschen Zeitung klärt Irene Herzberg über die genauen Kosten auf und berichtet über ihre nicht besonders ermutigenden Erfahrungen.

Pflegekosten im Alter: Unterhaltspflicht der Kinder gegenüber ihren Eltern

RA Thorsten Siefarth - LogoIn der Süddeutschen Zeitung hinterfragt Wolfgang Janisch die aktuelle gesetzliche Lage. Seit mehr als 100 Jahren ist in Deutschland gesetzliche geregelt, dass nicht nur Eltern ihren Kindern, sondern auch Kindern ihren Eltern zu Unterhalt verpflichtet sind. Das wird insbesondere dann aktuell, wenn die Eltern pflegebedürftig sind. Allerdings führt diese Rechtslage zu mancherlei Unstimmigkeiten und ist auch ungerecht. Insbesondere für solche Kinder, die aus bescheidenen Verhältnissen kommen und sich im Lauf der Zeit etwas aufgebaut haben. Das Bundesjustizministerium sieht jedoch, so heißt es in dem Artikel in der Süddeutschen Zeitung, momentan keinen Handlungsbedarf.

Dürfen Pflegekräfte von ihnen versorgte Pflegebedürftige beerben?

RA Thorsten Siefarth - LogoJa, aber nur in engen Grenzen. Das macht ein Artikel in der Süddeutschen Zeitung (von Berrit Gräber) deutlich. Es wird darin erläutert, dass zu unterscheiden ist zwischen den Pflegekräften in einer stationären Pflegeeinrichtung und sonstigen Pflegekräften.

Was in dem Artikel ausgelassen wird: Es kann Pflegekräften aufgrund ihres Arbeitsvertrags untersagt sein, Geschenke, bzw. Erbschaften anzunehmen. Das ist dann aber kein heimrechtliches, sondern ein arbeitsrechtliches Thema.