Leichtfertige Strafanzeige: Arbeitgeber muss Anwaltskosten des Arbeitnehmers erstatten!

RA Thorsten Siefarth - LogoDas Arbeitsgericht Köln hat entschieden, dass ein Arbeitgeber, der Strafanzeige gegen seinen Arbeitnehmer erstattet hat, unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet sein kann, die Kosten für dessen anwaltliche Vertretung zu übernehmen. Mehr lesen