Ausschreibungen von Atemtherapiegeräten und Stomaversorgung geraten ins Stocken

RA Thorsten Siefarth - LogoAerzteblatt.de berichtet über zwei Urteile zur geplanten Ausschreibung der DAK-Gesundheit und der Barmer. Es geht um Atemtherapiegeräte und um die Stomaversorgung. Das Bundesversicherungsamt führt die Aufsicht über derartige Ausschreibungen und hatte es den Kassen untersagt, Zuschläge zu vergeben. Die Kassen haben sich dagegen vor Gericht gewehrt. In einem Eilverfahren hat die DAK-Gesundheit vor dem Landessozialgericht Hamburg Recht bekommen (Beschluss vom 25.9.2018, Az. L 1 KR 34/18 KL ER). Die Barmer unterlag hingegen vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 17.10.2018, Az. L 9 KR 73/18 KL). Qualitative Aspekte seien nicht ausreichend gewürdigt worden. Wie es jetzt weitergeht ist noch offen. Aerzteblatt.de erläutert die Entscheidungen und Hintergründe.

Rechtliche Grundlagen zur Hilfsmittelversorgung

RA Thorsten Siefarth - LogoDer Bundesverband Medizintechnologie e.V. (BVMed) gibt ständig neue Infoblätter heraus. Ganz aktuell gibt es eines zu rechtlichen Grundlagen der Hilfsmittelversorgung. Es wendet sich vor allem an Patienten. Daneben werden seit Dezember auch Infos zur Stomaversorgung, zur ableitenden Kontinenzversorgung, zum intermittierenden Katheterismus und zur Verordnungs- und Erstattungsfähigkeit von Verbandmitteln angeboten. Sämtliche BVMed-Patienteninformationen sind unter www.bvmed.de/infokarten abrufbar. Interessant in diesem Zusammenhang: Laut Medienberichten hat die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Hilde Mattheis, am Mittwochabend bei einer Veranstaltung des BVMed in Berlin angekündigt, die Koalition wolle die Versorgung mit Hilfsmitteln im Frühjahr neu regeln.