Aufregung um Studie: Bundesweit rund 21.000 Patiententötungen?

RA Thorsten Siefarth - LogoWelt.de (Anette Dowideit) berichtet von einer Studie von Wissenschaftlern der Universität Witten/Herdecke. 5000 Ärzte, Kranken- und Altenpfleger waren befragt worden, ob sie innerhalb der vergangenen zwölf Monaten Tötungen von Patienten vorgenommen oder beobachtet hätten. Beihilfe zum Suizid wurde ausdrücklich nicht erfasst. Rund drei Prozent der Ärzte, fünf Prozent der Altenpfleger und 1,5 Prozent der Krankenpfleger haben dies bejaht. Hochgerechnet ergibt dies 21.000 Tötungsfälle. Dazu zählen Mord und Totschlag, aber auch Tötung auf Verlangen (aktive Sterbehilfe). Die Studie ist heiß umstritten. Mehr dazu unter welt.de.

Suizid: Staat darf Zugang zu Betäubungsmitteln „in extremen Ausnahmesituationen“ nicht verwehren

RA Thorsten Siefarth - LogoDas allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst auch das Recht eines schwer und unheilbar kranken Patienten, zu entscheiden, wie und zu welchem Zeitpunkt sein Leben beendet werden soll – vorausgesetzt, er kann seinen Willen frei bilden und entsprechend handeln. Daraus kann sich im extremen Einzelfall ergeben, dass der Staat den Zugang zu einem Betäubungsmittel nicht verwehren darf, das dem Patienten eine würdige und schmerzlose Selbsttötung ermöglicht. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig vor wenigen Tagen entschieden. Mehr lesen

„Immerhin umbringen darf man sich“

RA Thorsten Siefarth - LogoThomas Fischer ist Vorsitzender Richter eines Strafsenats am Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Bei ZEIT ONLINE veröffentlicht er wöchentlich eine Kolumne. Die ist meist sehr bissig und wuchert nicht selten zu einem grandiosen Rundumschlag aus. Aktuell greift Thomas Fischer § 217 Strafgesetzbuch auf. Darin geht es um das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung. Er begründet, warum diese Regelung nicht überzeugt (übrigens wird sie gerade vom Bundesverfassungsgericht geprüft). Dabei erläutert er eingangs, zunächst fast schulbuchartig, die Formen der strafbaren und straffreien Sterbehilfe – und die Abgrenzungsschwierigkeiten. Sehr lesenswert!

Am Lebensende: Patientenwille wird vielfach missachtet!

RA Thorsten Siefarth - LogoWird der Wille von Patienten am Lebensende wirklich respektiert? In vielen Fällen sei das nicht der Fall, so der Palliativmedizinier Dr. Thöns bei einer Veranstaltung am 25. Januar in Berlin. Er vermutet eine der Hauptursachen in den finanziellen Interessen einer Interessensgruppe und stellt fest: „Sterbende haben keinen Rechtsschutz“. Der humanistische Pressedienst (Thomas Hummitzsch) berichtet ausführlich über den Vortrag, der nachdenklich stimmen muss.