Pflegegeld weitergeben: Die fünf wichtigsten Fragen und Antworten

Wenn Pflegegrad 2 vorliegt, dann besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Pflegegeld. Zahlt die Kasse dieses aus, so leiten Pflegebedürftige es häufig an private Pflegepersonen weiter. Doch dürfen Pflegebedürftige damit auch Personen beschenken, die gar keine Pflegeleistungen erbringen? Und wie sieht es mit denjenigen aus, die das Pflegegeld von einem Pflegebedürftigen erhalten: Müssen sie es womöglich versteuern? Wird es gar bei Sozialleistungen und Unterhalt angerechnet? All diese Fragen beantwortet dieser Beitrag. Und zum Schluss gibt es noch einen wichtigen Praxistipp.

Mehr lesen

Spareinlage für Enkel: Sozialamt darf darauf zugreifen, wenn Oma die Heimkosten nicht aufbringen kann

Eine Großmutter spart für ihre zwei Enkel auf einem Sparkonto monatlich jeweils 50 Euro. Weil sie die Kosten der Heimunterbringung nicht vollständig aufbringen kann, springt das Sozialamt ein. Doch dieses verlangt von den Enkeln die Rückzahlung des Ersparten. Zu Recht, hat das Oberlandesgericht Celle im letzten Jahr entschieden (13. Februar 2020, Az. 6 U 76/19). Das könnte zwar dann anders sein, wenn eine sittlich gebotene „Pflichtschenkung“ oder eine auf moralischer Verantwortung beruhende „Anstandsschenkung“ vorläge. Das sei z.B. bei anlassbezogenen Geschenken der Fall, etwa bei Geldgeschenken zu Weihnachten oder zum Geburtstag. Hier spreche aber zum einen die vergleichsweise hohe Summe der jährlich geleisteten Beträge gegen ein Gelegenheitsgeschenk (die Großmutter bezieht nur 1.250 Euro Rente). Ebenso der Zweck der Zuwendungen. Es gehe um Kapitalaufbau. Mehr Infos gibt es in der Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Celle. Das Urteil ist hier im Volltext abrufbar.

Sozialhilfe bei Pflegebedürftigkeit: Einkommen der Eheleute darf nicht doppelt herangezogen werden

Zwei Gebisse Geldscheine

RA Thorsten Siefarth - LogoWenn ein Ehegatte im Heim gepflegt werden muss und nicht genügend Geld vorhanden ist, trägt das Sozialamt dem Grunde nach die Kosten. Bei der genauen Ermittlung der Kostenhöhe wird das Einkommen der Eheleute auf die Heimkosten angerechnet. Die ungedeckten Restkosten trägt dann das Sozialamt. So geschah es auch in einem Fall aus Hannover. Gleichzeitig nahm das Amt aber den zu Hause verbliebenen Ehegatten mit dem vollständigen Einkommen in die Pflicht. Diese Praxis hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen jedoch untersagt und den Heranziehungsbescheid aufgehoben (Urteil vom 16. Januar 2020, Az. L 8 SO 109/18). Für die Doppelbescheidung fehle die Rechtsgrundlage.

Urteil: Sterbegeldversicherung muss nicht für Pflege verwendet werden

RA Thorsten Siefarth - LogoWer eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen hat, der kann verpflichtet sein, das darin festgelegte Geld für die pflegerische Versorgung zu verwenden. Das scheidet allerdings aus, wenn das Geld ausgesondert wurde und nicht vorzeitig verwendet werden kann. Das Landessozialgericht Hamburg hat das bestätigt und in einem aktuellen Urteil (29.1.2019, Az. L 4 SO 20/18) erläutert: Es sei ausreichend, wenn die Fälligkeit der Versicherungssumme erst nach dem Tod des Versicherten eintrete. Selbst wenn die Versicherung dann gar nicht zur Bestattung eingesetzt werden sollte. Auch schade es nicht, wenn die Sterbegeldversicherung zeitgleich mit der Aufnahme in einem Pflegeheim abgeschlossen werde. Darin sei noch keine Absicht zu erkennen, Vermögen zu Lasten des Sozialhilfeträgers zu verschieben.