Schlaganfall-Patient verklagt Hausnotrufdienst: Wer trägt vor Gericht die Beweislast?

RA Thorsten Siefarth - LogoEin Hausnotrufdienst handelte nur sehr zögerlich, als ein älterer Mann die Notruftaste betätigte. Erst nach Tagen wurde der Mann in eine Klinik eingeliefert. Dort wurde ein Schlaganfall diagnostiziert. Vor Gericht geht es um Schadensersatz und Schmerzensgeld. Grundsätzlich muss der klagende Mann beweisen, dass der Schaden auf eine Pflichtverletzung des Hausnotrufdienstes zurückgeht. Doch dieser verteidigt sich: Die schwerwiegenden Folgen des Schlaganfalls wären auch bei rechtzeitiger Hinzuziehung eines Rettungsdienstes eingetreten. Der Bundesgerichtshof hat nun gestern entschieden, wer hier die Beweislast trägt. Mehr lesen

Bundesgerichtshof präzisiert Anforderungen an Patientenverfügung

RA Thorsten Siefarth - LogoDer Sohn einer Wachkoma-Patientin wollte den Abbruch der lebenserhaltenden Maßnahmen bei seiner Mutter. Es sei ihr Wille gewesen, der sich unter anderem aus ihrer Patientenverfügung ergeben würde. Der Ehemann widersprach dem jedoch und erhielt von den Gerichten zunächst Recht. Der Bundesgerichtshof hat deren Entscheidungen jetzt jedoch aufgehoben. Bereits im letzten Jahr hatte er über die Wirksamkeit einer Patientenverfügung entschieden. Mit dem neuerlichen Beschluss präzisieren die Bundesrichter nun die Anforderungen. Mehr lesen

EGMR: Kein Grundrecht auf assistierten Suizid!

RA Thorsten Siefarth - LogoEin Mann aus Großbritannien war nach einem Schlaganfall bei vollem Bewusstsein aber fast völlig gelähmt. Da er selbst keinen Suizid begehen konnte, sollte seine Frau ihm dabei helfen. Das Problem: In Großbritannien ist assistierter Suizid für den Helfer strafbar. Der Rechtsstreit ging bis zum britischen Obersten Gerichtshof, nach einem Misserfolg dort zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Die Richter dort entschieden gestern (Beschluss vom 16.7.2015, Az. 2478/15): Ein Recht auf assistierten Suizid lasse sich aus der Europäischen Menschenrechtskommission nicht unmittelbar ableiten. Die Unterzeichner dieses Dokuments hätten einen weiten Spielraum, da es sich um eine sensible Frage handele, die in den einzelnen Staaten unterschiedlich gelöst würde. In Deutschland ist die Beihilfe zum Suizid grundsätzlich nicht strafbar.