Urteil: Honorarkräfte in stationären Pflegeeinrichtungen sind meist scheinselbständig

RA Thorsten Siefarth - LogoPflegekräfte, die als Honorarpflegekräfte in stationären Pflegeeinrichtungen tätig sind, sind in dieser Tätigkeit regelmäßig nicht als Selbstständige anzusehen, sondern unterliegen als Beschäftigte der Sozialversicherungspflicht. Dies hat das Bundessozialgerichts heute anhand mehrerer Fälle entschieden (Urteil vom 7. Juni 2019, Az. für Leitfall: B 12 R 6/18 R). Unternehmerische Freiheiten sind bei der konkreten Tätigkeit in einer stationären Pflegeeinrichtung kaum denkbar, so das Gericht. Selbstständigkeit kann nur ausnahmsweise angenommen werden. Hierfür müssen gewichtige Indizien sprechen. Bloße Freiräume bei der Aufgabenerledigung, zum Beispiel ein Auswahlrecht der zu pflegenden Personen oder bei der Reihenfolge der einzelnen Pflegemaßnahmen, reichen hierfür nicht.

Pflegekraft kann durchaus selbständig sein!

RA Thorsten Siefarth - LogoZugegeben: Die Rechtsprechung ist ziemlich uneinheitlich. Das liegt auch an den ziemlich unterschiedlichen Beschäftigungsverhältnissen von Pflegekräften. Insofern lässt sich auch das – mir jetzt bekannt gewordene – Urteil des Landessozialgerichts Schleswig-Holstein nicht verallgemeinern. Immerhin hat es in dem Fall aus dem Raum Schleswig geurteilt: Die Krankenschwester war wirklich eine sogenannte Honorarkraft, also in vollem Umfang selbständig. Sie galt also nicht als Scheinselbständige und damit nicht als Arbeitnehmerin. Wer sich für Details in diesem Fall interessiert, der kann diese bei den Kieler Nachrichten finden. Einen sehr guten Überblick zum Thema (Schein-)Selbständigkeit, auch mit Details auch zu dem aktuellen Fall, verschafft Prof. Dr. Stefan Sell in einem Blogbeitrag.

Klinik beschäftigt scheinselbständige Pflegekräfte: Strafe für Geschäftsführer!

RA Thorsten Siefarth - LogoWenn sich freie Mitarbeiter in Wirklichkeit als Arbeitnehmer entpuppen, dann kann das gravierende finanzielle Folgen haben. Bei Scheinselbständigkeit müssen Arbeitgeber nämlich Sozialversicherungsbeiträge nachbezahlen. Womöglich für viele Jahre. Aber es kann auch noch dicker kommen. So geschehen am Dienstag vor dem Amtsgericht Regensburg. Das Gericht verurteilte den Geschäftsführer einer Klinik aus Ostbayern zu einer Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro.

Mehr lesen