Qualitätsprüfungs-Richtlinie häusliche Krankenpflege (QPR-HKP) beschlossen

RA Thorsten Siefarth - LogoAb Januar 2018 werden die Medizinischen Dienste zusätzliche Aufgaben im Rahmen der Qualitätsprüfung von ambulanten Pflegediensten übernehmen. Das betrifft vor allem Pflegedienste, die ausschließlich häusliche Krankenpflege anbieten. Also Leistungen, die nicht von der Pflegeversicherung sondern von der Krankenversicherung bezahlt werden. Es geht insbesondere um Leistungserbringer, die außerklinische Intensivpflege anbieten. Zur Vorbereitung dieser Qualitäts- und Abrechnungsprüfungen wurde die Qualitätsprüfungs-Richtlinie häusliche Krankenpflege (QPR-HKP) erarbeitet.

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