Bundestag verabschiedet das Dritte Pflegestärkungsgesetz

RA Thorsten Siefarth - LogoDer Deutsche Bundestag hat heute das Dritte Pflegestärkungsgesetz (PSG III) beschlossen. Nun muss noch der Bundesrat zustimmen. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2017 in Kraft treten. Zukünftig sollen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen intensiver beraten und besser vor Pflegebetrug geschützt werden. Einen Überblick über die wichtigsten Regelungen gibt das Bundesgesundheitsministerium.

Kommunen sollen eigene Pflegestützpunkte einrichten dürfen

RA Thorsten Siefarth - LogoMit dem dritten Pflegestärkungsgesetz (PSG III) soll die Beratung von Pflegebedürftigen und Angehörigen in den Kommunen verbessert werden. Der Gesetzentwurf (pdf, 2,4 MB), der nun im Bundestag zur Beratung vorliegt, umfasst auch schärfere Kontrollen, um Abrechnungsbetrug durch kriminelle Pflegedienste zu verhindern. Mehr lesen