Auszeit vom Job zur Pflege naher Angehöriger – Neuregelung ein Flop?

RA Thorsten Siefarth - LogoBerufstätige können zur Pflege naher Angehöriger aus dem Beruf für maximal sechs Monate aussteigen (Pflegezeit). Außerdem kann man im Rahmen einer Familienpflegezeit bis zu 24 Monate lang seine Wochenarbeitszeit reduzieren. Seit dem 1.1.2015, damals traten Neuregelung in Kraft, haben mindestens 68.288 Personen derartige Freistellungen in Anspruch genommen. Das hat eine repräsentative Bevölkerungsbefragung von 50.000 Personen ergeben, die durch TNS Emnid im Auftrag des Bundesfamilienministeriums im Oktober dieses Jahres abgeschlossen wurde. Angesichts von 360.000 pflegenden Berufstätigen seien das zu wenig, kritisiert die Deutsche Stiftung Patientenschutz. Ein weiteres Problem sei der Lohnausfall: Bei einer Pflegezeit entfällt das Gehalt komplett, bei der Familienzeit kann man lediglich ein zinsloses Darlehen in Anspruch nehmen. Das wurde bislang nur für 0,1 Prozent der Anspruchsberechtigten bewilligt. Allein bei der zehntätigen Auszeit zur Organisation der Pflege besteht ein Anspruch auf Lohnersatz.

Gesetzentwurf: Anspruch auf Pflegezeit für Beamte und Soldaten

RA Thorsten Siefarth - LogoDie Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (pdf, 817 KB) „zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf“ für Beamte und Soldaten vorgelegt. Durch die Neuregelung soll ein Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit und Pflegezeit eingeführt werden. Für andere Berufsgruppen gibt es bereits ähnliche Regelungen. Mehr lesen

Pflegezeit: Kaum einer will günstige Kredite

RA Thorsten Siefarth - LogoDie Pflegezeit gibt es schon seit längerer Zeit. Menschen können sie in Anspruch nehmen, wenn sie einen nahen Angehörigen pflegen. Seit Jahresbeginn können diese Pflegepersonen außerdem ein zinsloses Darlehen beantragen. Die Kredite werden allerdings kaum in Anspruch genommen. Das berichten u.a. das Handelsblatt und die Frankfurter Allgemeine Zeitung. So sind dafür zwar 1,3 Millionen Euro im Haushalt reserviert, seit Jahresbeginn wurden aber nur 146.543 Euro abgerufen. Weitere 134.880 Euro wurden bewilligt. Gegenüber der Rheinischen Post äußert sich Elisabeth Scharfenberg, die außerdem eine Kleine Anfrage (pdf) an die Bundesregierung gestellt hat: „Die anvisierten Zahlen der Inanspruchnahme – gemessen an den dafür bereitgestellten Mitteln – werden weit verfehlt. Offenbar treffen die Pflegezeiten die Bedürfnisse der Menschen nicht“. Ihrer Meinung nach liege der Verdacht nahe, „dass die Neuregelungen so enden wie ihre Vorgänger: als Rohrkrepierer.“

Grünes Licht für neues Pflegezeitgesetz

RA Thorsten Siefarth - LogoDer Familienausschuss hat das von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) vorgelegte Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf in geänderter Fassung gebilligt. Für den Gesetzentwurf in der Ausschussfassung stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD. Die Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen stimmten dagegen. Noch am Nachmittag hat der Bundestag über das Gesetz beraten und dann auch beschlossen. Dadurch werden die derzeitigen Gesetze zur Familienpflegezeit und zur Pflegezeit novelliert. Mehr lesen