Pfändung von Rente und Pflegegeld? Es gibt Schutzmöglichkeiten!

RA Thorsten Siefarth - LogoWenn die Rente gering ist und auch ansonsten kein Vermögen mehr da ist, dann treibt das ältere Menschen immer wieder in eine Schuldenfalle. Manchmal kommt es sogar soweit, dass die Gläubiger Leistungen der Renten- und Pflegeversicherung pfänden wollen. Schutz bietet das womöglich ein pfändungsfreies Konto (P-Konto). Aber das funktioniert nicht immer. In diesem Fall kann der Schuldner dann über einen Beschluss des Vollstreckungsgerichts einen höheren Schutzbetrag erreichen. Wie das funktioniert, darüber klärt der Infodienst Schuldenberatung hier auf.

Pflegestärkungsgesetz II: Experten befürchten Ungerechtigkeiten

RA Thorsten Siefarth - LogoDas von der Bundesregierung vorgelegte zweite Pflegestärkungsgesetz wird von Fachleuten grundsätzlich positiv beurteilt, jedoch werden bei der praktischen Umsetzung mögliche Ungerechtigkeiten im Pflegealltag befürchtet. In einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses in Berlin sowie in schriftlichen Stellungnahmen äußerten Experten aus Pflege-, Sozial- und Gesundheitsverbänden die Sorge, dass mit der neuen Pflegesystematik bestimmte Patientengruppen benachteiligt werden könnten. Mehr lesen

Zum 200. Geburtstag Otto von Bismarcks: Die Pflegeversicherung hat er nicht aus der Taufe gehoben

RA Thorsten Siefarth - LogoHeute vor zweihundert Jahren hatte Otto von Bismarck Geburstag. Fast dreißig Jahre bestimmte der Eiserne Kanzler die Geschicke Deutschlands. Insbesondere ist er für die nach ihm benannte Bismarcksche Sozialgesetzgebung verantwortlich. Allerdings entsprang seine Initiative weniger einem Mitleid für die Notleidenden, sondern eher einem kühlen politischen Kalkül.

Insbesondere die Wirtschaftskrise von 1872 verschärfte die Verelendung breiter Bevölkerungsschichten. Die sozialen Spannungen nahmen zu. Aufruhr drohte. In dieser Situation wollte Bismarck die Regierung gegen das erstarkende Proletariat absichern. Dazu initiierte er das 1878 verabschiedete Sozialistengesetz, ein „Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie“. Außerdem wollte Bismarck zeigen, dass auch die Regierung in der Lage ist, auf die soziale Frage zu reagieren. So wurde 1883 die Krankenversicherung und ein Jahr später die Unfallversicherung aus der Taufe gehoben. 1889 trat eine Alters- und Invaliditätsversicherung hinzu. Und zwei Jahre später wurde schließlich die gesetzliche Rentenversicherung eingeführt.

Damit hat Bismarck vier Säulen des noch heute bestehenden Systems der Sozialversicherung errichtet. Eine Säule allerdings, nämlich die Versicherung gegen Pflegebedürftigkeit, hat er noch nicht als Bedarf erkannt. Die gesetzliche Pflegeversicherung wurde erst ab 1995 in mehreren Stufen eingeführt. Bis dahin wurde die Pflegebedürftigkeit – mehr recht als schlecht – über die Krankenversicherung und letztlich über die Sozialhilfe abgefangen.

Demenzkranke: Zugang zu Pflegeleistungen soll erleichtert werden

RA Thorsten Siefarth - LogoUnter dem Titel „Global Action Against Dementia“ fand am 16. und 17. März 2015 zum ersten Mal eine Ministerkonferenz der Weltgesundheitsorganisation WHO statt. Dabei stand die weltweit steigende Zahl von Demenzerkrankungen im Mittelpunkt. Der deutsche Bundesgesundheitsminister Gröhe kündigte dabei an, dass man Demenzkranken den Zugang zu Leistungen der Pflegeversicherung erleichtern wolle. So solle insbesondere die geistig bedingte Pflegebedürftigkeit gleichwertig behandelt werden wie körperliche bedingte.