Sozialhilfe in Bayern will auch bei „Pflegestufe 0“ zahlen

RA Thorsten Siefarth - LogoMit der Umstellung auf die neuen Pflegegrade tauchte für Heimbewohner ein Problem in der ehemaligen „Pflegestufe 0“ auf: Sie wurden auf den Pflegegrad 1 übergeleitet, erhielten aber keine Sozialhilfeleistungen mehr. Es drohte mancherorts die Kündigung durch die Heime. Wie die Zeitschrift Altenheim nun über ihrem Internetauftritt berichtet, haben sich die bayerischen Sozialhilfeträger darauf geeinigt, den Betroffenen in bestimmten Fällen Sozialhilfe zu zahlen. Damit wolle man beispielsweise den Menschen entgegenkommen, die gemeinsam mit dem Ehepartner im Heim leben möchten. Oder den Senioren, bei denen ansonsten Vereinsamung droht.