Anspruch pflegender Angehöriger auf medizinische Rehabilitation

RA Thorsten Siefarth - LogoPflegepersonen werden bei der Versorgung Angehöriger nicht selten selbst krank. Sie leiden beispielsweise unter schweren Erschöpfungszuständen, chronischen Schmerzen oder Depressionen. Die wenigsten wissen jedoch, dass pflegende Angehörige ein Anrecht auf eine stationäre medizinische Rehabilitation haben! Mittlerweile gibt es ganz unterschiedliche Modelle solcher Maßnahmen für Pflegende und Ihre Angehörigen. Pflege-durch-Angehörige.de klärt auf und gibt Tipps, was bei der Antragstellung zu beachten ist.

Gericht lehnt Adoption einer erwachsenen Pflegeperson ab

RA Thorsten Siefarth - LogoAktuell ist folgender Fall vor dem Amtsgericht Konstanz bekanntgeworden (Beschluss vom 10.5.2016, Az. 3 F 174/15): Ein 92-Jähriger wollte seine 40-jährige Pflegekraft adoptieren. Das Gericht hat das jedoch abgelehnt. Es komme darauf an, ob das Eltern-Kind-Verhältnis von der auf Dauer angelegten Bereitschaft zu gegenseitigem Beistand geprägt sei (wie typischerweise bei leiblichen Eltern und ihren Kindern). Hier stand aber die finanzielle Absicherung der Pflegeperson im Vordergrund: Der pflegebedürftige Mann hatte die Pflegeperson als Erbin eingesetzt und man wollte durch die Adoption Erbschaftssteuer sparen. Außerdem habe die Bekanntschaft zwischen beiden gerade einmal acht Monate gedauert. Auch das entgeltliche Arbeitsverhältnis zwischen beiden sowie der geistige Zustand des Pflegebedürftigen sprächen gegen ein besonderes Näheverhältnis.

Urlaub für private Pflegeperson: Kasse muss Ersatzpflege bezahlen

RA Thorsten Siefarth - LogoDie Urlaubszeit hat begonnen. Auch Privatpersonen, die ihre Angehörigen pflegen, bräuchten dringend einmal eine Auszeit. Aber sie sehen dazu keine Möglichkeit, weil sie von der Pflege unabkömmlich sind. Viele wissen gar nicht, dass die Pflegekasse unter bestimmten Voraussetzungen einen Ersatz für die pflegerische Versorgung bezahlen muss (sogenannte Verhinderungspflege). Unabhängig von der Höhe des Pflegegrades erhalten Pflegebedürftige bis zu 1.612 Euro pro Jahr. Es muss aber mindestens Pflegegrad 2 vorliegen. Dies und weitere Erläuterungen gibt die Verbraucherzentrale gut verständlich in einem aktuellen Beitrag. Mit vielen Tipps!