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RA Thorsten Siefarth - LogoEin Pflegebedürftiger hat Pflegegeld beantragt. Vor der Bewilligung durch die Kasse verstirbt er aber. Was passiert nun mit aufgelaufenen Geldbetrag, wenn die Kasse das Pflegegeld genehmigt? Kann es an den Ehepartner ausbezahlt werden? Oder wird es vererbt? Beides ist möglich! In meinem Artikel des Monats Januar 2019 erläutere ich die Voraussetzungen (pdf, 0,1 MB).

Urteil: Pflegegeld gibt es nicht vor dem Monatsersten

RA Thorsten Siefarth - LogoDas Bundessozialgericht hat dereinst entschieden, dass das Pflegegeld grundsätzlich am Monatsersten fällig wird. Was aber, wenn dieser Tag auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fällt? Dann verzögert sich die Auszahlung womöglich. Das wollte ein Kläger nicht hinnehmen: Er klagte vor dem Sozialgericht Gießen. Das Pflegegeld müsse in diesem Fall bereits vorher ausbezahlt werden. Doch das Gericht sah das anders (Gerichtsbescheid vom 12.10.2018, Az. S 7 P 23/18): Der fristgerechte Überweisungsauftrag am Monatsersten und nicht der Eintritt des Leistungserfolges (also die Ankunft des Geldes beim Empfänger) sei entscheidend. Es komme weder auf die Abbuchung vom Konto bei der Pflegekasse noch auf die Gutschrift auf dem Konto des Versicherten an. Die Pflegekasse genüge ihrer Zahlungsverpflichtung, wenn sie das Pflegegeld am Ersten eines Kalendermonats anweise.

Endlich Urlaub: Diese Leistungen erhalten pflegende Angehörige, die verreisen wollen

RA Thorsten Siefarth - LogoPflegende Angehörige können bei der häuslichen Pflege entlastet werden, wenn sie in Urlaub fahren, krank sind oder an einer Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme teilnehmen. Die Pflegekasse beteiligt sich dann mit einem Zuschuss an den nachgewiesenen Kosten für die Vertretung des pflegenden Angehörigen (Verhinderungspflege), teilte der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) mit. Ein Zuschuss ist auch möglich, wenn sich der Pflegebedürftige vorübergehend in einer geeigneten Pflegeeinrichtung befindet oder mit dem pflegenden Angehörigen in eine Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung mitaufgenommen wird (Kurzzeitpflege). Mehr lesen

Bayern: Neues Landespflegegeld kann schon jetzt beantragt werden

RA Thorsten Siefarth - LogoMit dem Bayerischen Landespflegegeld unterstützt die Staatsregierung Pflegebedürftige mit einem Betrag in Höhe von jährlich 1.000 Euro. Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml ermunterte dazu, bereits jetzt den entsprechenden Antrag zu stellen. Das Landespflegegeld bekommen ab dem Spätsommer 2018 Pflegebedürftige, die ihren Hauptwohnsitz in Bayern und mindestens Pflegegrad 2 haben. Die Kosten für das neue Landespflegegeld werden bei rund 400 Millionen Euro jährlich liegen. Informationen über die Anspruchsvoraussetzungen und das Antragsformular zum Download stehen unter www.landespflegegeld.bayern.de zur Verfügung.