Bundesfinanzhof zur Erbschaftssteuer: Auch Kinder dürfen Pflegefreibetrag in Anspruch nehmen

RA Thorsten Siefarth - LogoEine Tochter pflegte ihr Mutter über viele Jahre. Als die Mutter verstorben war, wollte die erbende Tochter bei der Erbschaftssteuer den sogenannten Pflegefreibetrag geltend machen. Das Finanzamt verweigerte dies jedoch unter Hinweis darauf, dass die Privilegierung nicht bei Personen greife, die untereinander in gerader Linie unterhaltsverpflichtet seien. Das Finanzgericht und nun auch der Bundesfinanzhof (BFH) haben jedoch entschieden, dass die entsprechende Richtlinie der Finanzverwaltung rechtswidrig ist. Die Tochter durfte den Freibetrag sehr wohl geltend machen. Mehr lesen

Erbschaftssteuer: Auch nahe Verwandte haben Anspruch auf Pflegefreibetrag

RA Thorsten Siefarth - LogoDer Gesetzgeber honoriert unter bestimmten Voraussetzungen Pflegeleistungen auch bei der Erbschafsteuer. Er stellt die Erben um bis zu 20.000 EUR von der Erbschafsteuer frei. Voraussetzung ist u.a., dass der Erwerber den Erblasser unentgeltlich oder gegen zu geringes (also unzureichendes) Entgelt pflegt. Oder ihm Unterhalt gewährt. Die Finanzverwaltung ist allerdings häufig der Auffassung, dass nur Erben einen Anspruch auf den Pflegefreibetrag haben. Nicht aber z.B. nahe Angehörige, die ein Vermächtnis erhalten. Dass dem aber nicht so ist, zeigt Susanne Christ, Rechtsanwältin/Fachanwältin für Steuerrecht in diesem Beitrag.