Umstellung „Pflege-TÜV“: 1000 Euro Zuschuss für jede Pflegeeinrichtung!

RA Thorsten Siefarth - LogoGerade läuft in stationären Pflegeeinrichtungen die Umstellung auf den neuen „Pflege-TÜV“ an. Im Herbst 2019 soll es losgehen. Das bedeutet einigen Aufwand für die Pflegeeinrichtungen. Vor allem, um die in Zukunft notwendige Erhebung der indikatorenbezogenen Daten vorzubereiten. Dazu werden auch Schulungsmaßnahmen notwendig sein. Immerhin: Jede Pflegeeinrichtung erhält 1.000 Euro Zuschuss dafür. So steht es in § 114b Abs. 3 S. 1 Sozialgesetzbuch XI. Unbedingt beantragen! Update 01.06.2019: Ein Antrag scheint nicht notwendig. Der Zuschuss wird offenbar automatisch von den Kassen ausbezahlt. Die Buchhaltung in Pflegeeinrichtungen sollte also Bescheid wissen, woher das Geld kommt. 🙂

Pflege-TÜV: Es wird keine Noten mehr geben

RA Thorsten Siefarth - LogoDer Pflege-TÜV besteht ab Januar 2020 aus zwei Teilen:

  • Ermittlung der Ergebnisqualität durch die Pflegeeinrichtungen. Dazu werden zehn Indikatoren erhoben und das Ergebnis von einer Datenclearingstelle auf Plausibilität geprüft. Beispiel für einen Indikator: Erhalt der Selbständigkeit bei alltäglichen Verrichtungen (z. B. Körperpflege).
  • Externe Qualitätsprüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK). Hier werden sogenannte Qualitätsaspekte geprüft (und nicht die Erfüllung festgelegter Kriterien). Beispiel: Unterstützung bei der Körperpflege. Die Ergebnisse werden anhand eines vierstufigen Bewertungsschemas mit Quadraten dargestellt.

Die Ergebnisse dieser internen und externen Ermittlungen werden zusammen mit Informationen über die Pflegeeinrichtung veröffentlicht. Die bisherige Gesamtnote wird es nach dem neuen System nicht mehr geben.

Unzutreffende Angaben zur Pflegenote: Wettbewerbszentrale beanstandet Werbung

RA Thorsten Siefarth - LogoDie Wettbewerbszentrale hat in diesem Jahr Werbemaßnahmen von insgesamt 19 Pflegediensten wegen irreführender Angaben beanstandet. Schwerpunkt waren dabei die vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) vergebenen Pflegenoten, die in den beanstandeten Fällen falsch angegeben waren. In drei Fällen erkannten die betreffenden Pflegedienste erst im Rahmen eines Gerichtsverfahrens den von der Wettbewerbszentrale geltend gemachten Unterlassungsanspruch an. Ein Verfahren läuft noch, in den übrigen Fällen wurde die Werbung geändert. Mehr lesen

Neuer Pflege-TÜV verzögert sich

RA Thorsten Siefarth - LogoDie Vorarbeiten zum neuen Pflege-TÜV verzögern sich. Eigentlich sollten die neuen Instrumente für die Prüfung von Pflegeunternehmen schon längst vorliegen. Das regelt jedenfalls § 113b SGB XI. Doch daraus wird wohl nichts. Die Erarbeitung des neuen Systems dauere länger als vorgesehen, sagte der Geschäftsführer des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung, Peter Pick, der Frankfurter Rundschau. Erst Mitte 2018 sollen die Vorarbeiten abgeschlossen sein, dann folge die Pilotierungsphase. Frühestens 2019 ist mit der Einführung zu rechnen. Außerdem soll es wohl keine Noten mehr geben.