Auch für Pflegeunternehmen wichtig: Allgemeiner Mindestlohn steigt ab 2019

RA Thorsten Siefarth - LogoIn der Pflege gilt grundsätzlich der Pflege-Mindestlohn. Allerdings sind einige Mitarbeiter davon ausgenommen. Z. B. Arbeitnehmer in der Verwaltung, in der Küche oder in der hauswirtschaftlichen Versorgung. Für diese gilt aber auf jeden Fall der allgemeine gesetzliche Mindestlohn. Und dieser steigt ab dem 1.1.2019 von derzeit 8,84 Euro auf 9,19 Euro, ab dem 1.1.2020 auf 9,35 Euro brutto je Stunde. Der Pflege-Mindestlohn steigt übrigens, das steht schon länger fest, zum 1.1.2019 auf 10,55/11,05 Euro (Ost/West) und zum 1.1.2020 auf 10,85/11,35 Euro. Zurzeit beträgt er 10,05/10,55 Euro.

Urteil: Eine Verfallsklausel im Arbeitsvertrag erfasst nicht den Mindestlohn

RA Thorsten Siefarth - LogoWer Ansprüche aus einem Arbeitsvertrag geltend macht, der muss höllisch aufpassen. Denn häufig gibt es im Arbeitsvertrag sogenannte Verfallsklauseln. Die sind viel kürzer als die Verjährung: Meistens betragen sie drei bis sechs Monate. Nun hat das Bundesarbeitsgericht aber entschieden (18.9.2018, Az. 9 AZR 162/18): Der Mindestlohn fällt nicht unter eine solche Klausel. Das heißt: Auch wenn die Frist zur Geltendmachung von Ansprüchen abgelaufen ist, so gilt das nicht für den Mindestlohn. Dieser kann auch nach Ablauf der Frist noch beansprucht werden. Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Urteil allerdings nur über den allgemeinen Mindestlohn, nicht jedoch über den Pflege-Mindestlohn entschieden. Das Urteil dürfte aber auch für letzteren gelten.

Pflege-Mindestlohn soll steigen

RA Thorsten Siefarth - LogoWie verschiedene Medien berichten, soll der Mindestlohn in der Pflege steigen. Zum 1. Januar 2018 soll er von derzeit 10,20 Euro auf 10,55 Euro (Westen) beziehungsweise von 9,50 Euro auf 10,05 Euro (Osten) steigen. Bis 2020 soll er dann auf 11,35 Euro pro Stunde im Westen und 10,85 Euro im Osten erhöht werden. Grundlage sei ein Verordnungsentwurf von Arbeitsministerin Nahles, der am Mittwoch im Kabinett verabschiedet werden soll.

Update (20.7.2017): Die Erhöhung des Pflege-Mindestlohns wurde wie berichtet beschlossen („Dritte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche“). Allerdings bereits mit Wirkung ab 1. November 2017. Der Pflege-Mindestlohn gilt laut Regierung bundesweit, also auch für nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Pflegebranche, ambulant wie stationär, nicht jedoch in Privathaushalten. Dort gelte der gesetzliche Mindestlohn von 8,84 Euro pro Stunde.

Mindestlöhne in der Pflege sollen steigen

RA Thorsten Siefarth - LogoAm heutigen 25. April hat sich die Pflegekommission auf höhere Mindestlöhne für Beschäftigte in der Pflege geeinigt: Ab 1. Januar 2018 soll der Mindestlohn auf 10,55 Euro pro Stunde im Westen und 10,05 Euro im Osten steigen. In zwei Schritten soll er bis Januar 2020 weiter wachsen und dann 11,35 Euro pro Stunde im Westen und 10,85 Euro im Osten betragen. Davon profitieren gerade Pflegehilfskräfte. Mehr lesen