Urteil: Klinikum muss 88.000 Euro Bußgeld wegen nicht gewährter Pausen zahlen

RA Thorsten Siefarth - LogoBei meinen Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen ernte ich immer wieder ungläubiges Staunen, wenn es um die Pausenregelung im Arbeitszeitgesetz geht. Und wenn ich darauf hinweise, dass es davon kaum Ausnahmen gibt. Der Arbeitgeber muss es eben entsprechend organisieren, dass seine Mitarbeiter die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestpausen machen können. Ansonsten drohen Bußgelder. Nun hat es ein Klinikum in Berlin erwischt. Es muss 88.000 Euro Bußgeld zahlen. Mehr lesen