Patientenverfügung
Kostenloser „Artikel des Monats“ Juni 2019: Patientenverfügung und Demenz
Ein Pflegebedürftiger hat eine Patientenverfügung verfasst. Darin verfügt er, dass in bestimmten Situationen keine lebensverlängernden Maßnahmen ergriffen werden. Nun tritt dieser Fall ein. Allerdings ist der Pflegebedürftige mittlerweile fortgeschritten dement. Und er will jetzt etwas anderes. Welcher Wille ist nun entscheidend? Nachzulesen in meinem „Artikel des Monats“ Juni 2019 (kostenloser Download, 0,8 MB).
Wie konkret muss eine Patientenverfügung sein? Bundesgerichtshof versucht Klärung!
Der Bundesgerichtshof hatte in der Vergangenheit für einige Unsicherheit gesorgt. Wie konkret muss eine Patientenverfügung sein? Eine Formulierung wie „keine lebenserhaltenden Maßnahmen“ zu wollen war ihm zu unbestimmt. Bringt ein gestern veröffentlichter Beschluss nun mehr Sicherheit?
Verbraucherzentrale testet Online-Patientenverfügung: Teurer ist nicht immer besser
Die Verbraucherzentrale hat elf kostenpflichtige Online-Angebote zu Patientenverfügungen untersucht. Danach stimmen die meisten dieser Angebote mit kostenlos erhältlichen Textbausteinen des Bundesjustizministeriums überein. Die teilweise recht teuren Vorlagen schneiden kaum besser ab als gängige Vordrucke. Außerdem besteht die Gefahr, dass bei den vorgeschlagenen wortreichen Erweiterungen sogar Missverständnisse aufkommen. Und schließlich schüren Stil und Inhalt zahlreicher Werbetexte unnötige Angst. Mehr Infos gibt es bei dem Bundesverband der Verbraucherzentralen.