Neuregelungen zur Verordnung von medizinischem Cannabis in Kraft

Bei der ärztlichen Verordnung von medizinischem Cannabis als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung gilt seit dem 30. Juni 2023 die Arzneimittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Das hat in der Pflege vor allem im palliativen Bereich Bedeutung. Der G-BA legte beispielsweise folgende Änderungen im Vergleich zu den bisherigen Regeln fest: Cannabis-Verordnungen im Rahmen der Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung (SAPV) bedürfen grundsätzlich keiner Genehmigung. Im Rahmen der Allgemeinen Ambulanten Palliativversorgung (AAPV) besteht zwar eine Genehmigungspflicht, die Prüffrist der Krankenkassen beträgt hier aber nur drei Tage. Mehr Infos gibt es hier.

Richtlinie zur Häuslichen Krankenpflege angepasst

RA Thorsten Siefarth - LogoDer Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat seine Regelungen für die häusliche Krankenpflege hinsichtlich der besonderen Belange von Palliativpatienten angepasst. Außerdem gab es aufgrund es zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) eine Überarbeitung. Und eine wichtige Klarstellung zur Medikamentengabe. Mehr lesen

Kaum einer wünscht es sich, dennoch sterben fünfzig Prozent der Deutschen im Krankenhaus!

RA Thorsten Siefarth - LogoAn diesem Donnerstag will der Bundestag das Hospiz- und Palliativgesetz beschließen, das eine bessere Betreuung sterbender Menschen ermöglichen soll. Die Bertelsmann Stiftung hat in ihrem Faktencheck Gesundheit analysiert, welche Angebote an Palliativmedizin es derzeit bereits gibt und wo noch Lücken bestehen. Sie kommt dabei zu dem Ergebnis, dass zwar nur sechs Prozent der Befragten ihre letzte Lebensphase in einer Klinik verbringen wollen, tatsächlich aber fünfzig Prozent dort versorgt werden. Die Studie empfiehlt, die ambulante Versorgung auszubauen und die Menschen mehr über Versorgungsangebote aufzuklären. Meine Meinung: Es ist ein Skandal, dass die ambulante Versorgung immer noch katastrophal schlecht ist! Angesichts der Tatsache, dass das Gesetz zur Einführung der ambulanten spezialisierten Palliativversorgung (SAPV) vor sage und schreibe acht Jahren eingeführt worden ist.

Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin will Palliativbeauftragten für Pflegeheime

RA Thorsten Siefarth - LogoBayerns Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml dringt auf Korrekturen an den Plänen der Bundesregierung für ein neues Hospiz- und Palliativgesetz. Die Ministerin erläuterte am Mittwoch anlässlich eines Kongresses zu diesem Thema auf der Fachmesse ConSozial in Nürnberg: „In stationären Pflegeeinrichtungen werden viele hospizliche und palliative Versorgungsstrukturen derzeit nicht oder nur in geringem Umfang angeboten. Hier ist insbesondere mehr qualifiziertes Personal notwendig, um Versorgungsangebote zu koordinieren und die Bewohner sowie deren Angehörige entsprechend zu beraten. Mein Ziel ist eine nachhaltige Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in der Pflege.“ Huml fügte hinzu: „Ein Palliativbeauftragter im Pflegeheim könnte die Angebote der Hospiz- und Palliativversorgung mit der jeweiligen Einrichtung vernetzen. Seine Aufgabe könnte zudem sein, die Bewohner zu beraten und dabei zu unterstützen, die gewünschte Versorgung für sich zu finden. So erleichtern wir den Menschen in stationären Heimen den Zugang zu einer qualifizierten Sterbebegleitung.“