Rüpeleien eines Angehörigen rechtfertigen Kündigung der Heimbewohnerin

RA Thorsten Siefarth - LogoEine Heimbewohnerin ist geistig und körperlich behindert und hat einen hohen Pflegebedarf. Rechtlich betreut wird sie von ihrer Mutter. Deren Lebensgefährte hat sich in der Pflegeeinrichtung ziemlich rüpelhaft verhalten. Deswegen hat das Heim der Bewohnerin außerordentlich gekündigt. Die Kündigung war ausnahmsweise gerechtfertigt. So hat es das Oberlandesgericht Frankfurt am Main mit einem gestern veröffentlichten Urteil entschieden. Mehr lesen

Geschenke annehmen verboten: Auch im ambulanten Pflegedienst?

RA Thorsten Siefarth - LogoWeithin bekannt ist, dass es die Heimgesetze der Bundesländer den Mitarbeitern der stationären Pflegeeinrichtungen grds. verbieten, Geschenke anzunehmen. Wie sieht es aber in ambulanten Pflegediensten aus? Über einen solchen Fall hatte jetzt das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt zu entscheiden. Es ging um die Geschäftsführerin eines Pflegedienstes, die in einem Erbvertrag als Erbin eingesetzt worden war. Mehr lesen