Die neue Ausgabe von PFLEGEKAMMER INTERAKTIV, das Magazin der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz, ist online. Ein toll gemachtes Journal! Aus rechtlicher Sicht sind zwei Beiträge interessant: „Whistleblowing in der Pflege“ (S. 146) und „Das neue Mutterschutzgesetz“ (S. 154).
Mutterschutz
Gesetzentwurf vom Kabinett beschlossen: Mutterschutz wird erweitert
Die Regelungen zum Mutterschutz stammen im Wesentlichen aus dem Jahr 1952. Seither haben sich die Arbeitswelt, aber auch die Erwerbstätigkeit der Frauen selbst grundlegend gewandelt. Deswegen hat Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig ein Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzes eingebracht. Das Bundeskabinett hat diesen am vergangenen Mittwoch beschlossen. „Mehr Frauen können künftig vom gesetzlichen Mutterschutz profitieren: Künftig haben auch Studentinnen und Schülerinnen ein Recht auf Mutterschutz“, erklärt die Ministerin. Mehr lesen
Kündigung einer Schwangeren: Arbeitgeber muss ihr Schadensersatz zahlen!
Die Kündigung einer schwangeren Frau ohne Zustimmung der Arbeitsschutzbehörde kann eine verbotene Benachteiligung wegen des Geschlechts (§ 1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) darstellen und den Arbeitgeber zur Zahlung einer Geldentschädigung verpflichten. Dies hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschieden und damit eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin bestätigt. Mehr lesen