Betreuung von Pflegebedürftigen: Jetzt macht München auch mit!

RA Thorsten Siefarth - LogoGanz Bayern, mit Ausnahme der Landeshauptstadt, hatte sich auf die Umsetzung der Änderungen des Pflegeversicherungsgesetzes geeinigt. Mit dieser Einigung wurden neue Leistungen, insbesondere hinsichtlich der Betreuung von pflegebedürftigen Menschen, ermöglicht. Dazu gehören zum Beispiel die Begleitung beim Einkaufen oder beim Friedhofsbesuch. Auf Druck der Pflege und der Selbstverwaltung schloss sich die Landeshauptstadt der landesweiten Vereinbarung nun letztlich doch noch an. Was allerdings zu Problemen führen kann. Mehr lesen