Falsche Medikamente gegeben: Drei Altenpflegerinnen wegen versuchten Mordes verurteilt

Es geschah am 7. Mai 2016 in einem Seniorenheim im Landkreis Dingolfing-Lindau. Eine Altenpflegerin hatte einem Bewohner versehentlich ein falsches Medikament gegeben. Eine Mitbewohnerin hatte den Fehler wenige Minuten später entdeckt und die Pflegekräfte informiert. Doch diese, zwei Altenpflegerinnen und deren Vorgesetzte, haben versucht, den Vorfall zu vertuschen. Einen Arzt haben sie nicht informiert. Der Bewohner verstarb einige Wochen später. Im Strafprozess konnte der Zusammenhang zwischen falscher Medikation und dem Tod des Bewohners nicht zweifelsfrei geklärt werden. So wurden die drei Pflegekräfte nicht wegen vollendeten, sondern lediglich wegen versuchten Mordes (durch Unterlassen) verurteilt. Um Mord ging es deswegen, weil mit dem Vertuschen das Mordmerkmal „zur Verdeckung einer anderen Straftat“ erfüllt war. Die vorgesetzte Pflegekraft muss nun für zwei Jahre und neun Monate ins Gefängnis. Sie war nach Ansicht des Gerichts die „Impulsgeberin“. Gegen die beiden anderen wurden Bewährungsstrafen verhängt. Das Urteil des Landgerichts Landshut vom 21. Mai 2019 ist noch nicht rechtskräftig.

Krankenpfleger Niels H.: 106 getötete Patienten?

RA Thorsten Siefarth - LogoAm 28.2.2015 wurde Niels H. vom Landgericht Oldenburg zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich der Krankenpfleger im Klinikum Delmenhorst unter anderem des zweifachen Mordes schuldig gemacht hatte. Seine Masche: Er verabreichte Medikamente, die bei den Patienten Herz-Kreislauf-Stillstände auslösten. Dann spielte sich der Krankenpfleger als Retter auf. Doch die Rettung gelang nicht immer … Im letzten Prozess hatte Niels H. bereits weitere Fälle gestanden. Daraufhin wurden weitere Ermittlungen angestellt. Die Staatsanwaltschaft geht nun laut Medienberichten von 106 getöteten Patienten aus.

Krankenpfleger Niels H.: Weitere 84 Patientenmorde?

RA Thorsten Siefarth - LogoMan kann wohl mittlerweile von der größten Mordserie in der Kriminalgeschichte der Bundesrepublik Deutschland sprechen. Der Krankenpfleger Niels H. wurde bereits wegen zweifachen Mordes, drei versuchter Morde sowie einer gefährlichen Körperverletzung zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Weil er vor Gericht bereits weitere Taten gestanden hatte, ermittelte die Staatsanwaltschaft. Wie verschiedene Medien berichten, gehen die Ermittlungsbehörden jetzt von 84 weiteren Tötungen aus, die Niels H. an der Oldenburger Klinik begangen haben soll. Man muss sich schon fragen, warum nicht früher eingeschritten wurde. Denn es lagen wohl schon früh Verdachtsmomente vor. Heribert Prantl nennt das in der Süddeutschen Zeitung ein „mörderisches Organisationsverschulden“.