Dienstplangestaltung: Klinikleitung darf Betriebsrat nicht übergehen

RA Thorsten Siefarth - LogoDie Leitung einer Klinik in Berlin hatte einseitig Dienstzeiten angeordnet. Zuvor hatte es Auseinandersetzungen mit dem Betriebsrat um den Dienstplan gegeben. Dieser klagte gegen die Leitung und gewann nun in zweiter Instanz vor dem Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg (Az. 2 TaBV 908/19). Das berichtet Ärztezeitung online. Es sei genug Zeit gewesen, um die Einigungsstelle anzurufen, so das Gericht. Die Leitung könne die Mitbestimmung nicht einfach aushebeln. Außerdem durfte der Arbeitgeber die Umgehung des Betriebsrats nicht einfach damit begründen, dass die Patientenversorgung sichergestellt werden müsse.

Pflegeunternehmen mit Facebookseite? Mitbestimmung beachten!

RA Thorsten Siefarth - LogoEin Blutspendendienst betreibt eine Facebookseite. Bei Facebook registrierte Nutzer können dort Postings einstellen. Das Bundesarbeitsgericht hat nun entschieden: Ermöglicht der Arbeitgeber auf seiner Facebook-Seite für andere Facebook-Nutzer die Veröffentlichung von Besucher-Beiträgen, die sich nach ihrem Inhalt auf das Verhalten oder die Leistung einzelner Beschäftigter beziehen, unterliegt die Ausgestaltung dieser Funktion der Mitbestimmung des Betriebsrats. Mehr lesen

Urteil zum Dienstplanrecht: Arbeitgeber setzt dem Betriebsrat unzulässige Frist

RA Thorsten Siefarth - LogoIn der Klinik eines Ostseebades kam es bei der Dienstplanung zum Streit um die Beteiligung des Betriebsrates. Das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat dazu entschieden (Az. 2 TaBVGa 5/15): Der Betriebsrat muss nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 Betriebsverfassungsgesetz jedem Dienstplan zustimmen. Setzt der Arbeitgeber dazu eine Frist und geht, wenn diese verstrichen ist, davon aus, dass die Zustimmung erteilt wurde, so ist das rechtswidrig. Andererseits darf ein Dienstplan, dem noch nicht vom Betriebsrat zugestimmt wurde, durchaus mit einem entsprechenden Vermerk ausgehängt werden.

Betriebsrat muss bei Ethik-Richtlinien mitbestimmen dürfen

RA Thorsten Siefarth - LogoNach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts hat der Betriebsrat mitzubestimmen, wenn der Arbeitgeber durch sog. Ethik-Richtlinien („codes of conduct“) das Verhalten der Beschäftigten und die betriebliche Ordnung regeln will. Dies dürfte auch auf die häufig in Pflegeeinrichtungen zu findenden „Leitlinien“ zu übertragen sein. Mehr lesen