Häusliche Krankenpflege in Pflege-WGs: Erste Urteile gegen AOK

RA Thorsten Siefarth - LogoKassen müssen häusliche Krankenpflege grundsätzlich auch in Pflege-Wohngemeinschaften übernehmen. Die AOK weigert sich seit geraumer Zeit, wohl vor allem in Bayern, die Kosten dann zu zahlen, wenn es sich um „einfache“ Tätigkeiten handelt. Ihr Argument: Medikamentengabe, Blutzuckermessung oder das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen könnten auch die (nicht pflegerischen) Betreuungskräfte übernehmen. Gegen die Ablehnungsbescheide laufen viele Klagen, bei mir sind es im Moment ca. zwanzig. Nun hat das Sozialgericht Landshut drei Entscheidungen getroffen, in denen die AOK unterliegt. Wie man der Presse entnimmt, will die AOK zwar vorläufig die Kosten wieder landesweit übernehmen. Dennoch erwägt sie eine Berufung gegen die Urteile und plant den Gang durch alle drei Instanzen. Selbst die bayerische Gesundheitsministerin Melanie Huml hat sich eingeschaltet. Sie begrüße das Einlenken der Kassen.

„Vereinigung der Pflegenden in Bayern“: Heute tritt Gesetz in Kraft

RA Thorsten Siefarth - LogoAm heutigen 1. Mai 2017 ist das Gesetz in Kraft getreten, mit dem die „Vereinigung der Pflegenden in Bayern“ errichtet wird. Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml (CSU) ermuntert alle Pflegekräfte zur Mitarbeit bei der neuen Vereinigung. Die Ministerin erläuterte: „Wir nutzen die wesentlichen Vorteile einer klassischen Kammer, ohne die Pflegekräfte mit Pflichtmitgliedschaft und Pflichtbeiträgen zu belasten. Das ist für viele Betroffene wichtig, wie eine Umfrage im Jahr 2013 gezeigt hat. Dieser ‚bayerische Weg‘ kann auch Vorbild für andere Länder in der bundesweit geführten Pflegekammer-Debatte sein.“ Bis zum Herbst 2017 wird zunächst ein Gründungsausschuss berufen, der einen ersten Vorstand wählen und die vorläufige Hauptsatzung erarbeiten wird.

Bayerische Gesundheits- und Pflegeministerin: Ungleichheit zwischen ambulant und stationär abbauen

RA Thorsten Siefarth - LogoDerzeit erhalten Pflegebedürftige, wenn sie zu Hause oder in ambulant betreuten Wohngemeinschaften gepflegt werden, beispielsweise neben den Leistungen der Pflegeversicherung von der Krankenversicherung die Behandlungspflege in voller Höhe ersetzt. Dagegen erhalten Bewohner von Pflegeheimen hier nur einen teilweisen Ersatz. Die Bayerische Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml (CSU) erläuterte am Ostermontag, dass unabhängig von der Wahl der Wohnform zukünftig gleiche Leistungen gewährt werden sollen. Huml unterstrich: „Wir sollten darüber nachdenken, Leistungen vermehrt in Form von Budgets zu gewähren. Dann könnten Pflegedürftige sich ihre Pflege-Arrangements individuell zusammenstellen – und beispielsweise mehr Unterstützungs- und Entlastungsleistungen in Anspruch nehmen.“

Bayerische Pflegeministerin Huml will Heimaufsicht verschärfen

RA Thorsten Siefarth - LogoMehrere Medien berichten über die Absicht der bayerischen Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml (CSU), die Aufsicht über Pflegeeinrichtungen zu verschärfen. Auslöser ist der Tod mindestens eines Heimbewohners in der „Seniorenresidenz Schloss Gleusdorf“ (Unterfranken). Diesem soll nach einem Sturz die ärztliche Hilfe verweigert worden sein. Bislang war es so, dass die Heimaufsichten bei Auffälligkeiten vor allem versucht haben, eine einvernehmliche Lösung zu erzielen. Zukünftig sollen sie gesetzlich gezwungen sein, bei wiederholten Verstößen Zwangsmaßnahmen zu ergreifen.