Bestimmte Leistungen der Kassen können zukünftig auch per Videosprechstunde verordnet werden

Heilmittel, häusliche Krankenpflege und Leistungen zur medizinischen Rehabilitation können zukünftig auch per Videosprechstunde verordnet werden. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in den entsprechenden Richtlinien geregelt. So muss es sich bei Heilmitteln bzw. häuslicher Krankenpflege beispielsweise um sogenannte weitere Verordnungen bzw. Folgeverordnungen handeln, nicht um eine erstmalige Verordnung. Die Richtlinien treten voraussichtlich ab Oktober 2023 in Kraft. Mehr Infos gibt es in einer Pressemitteilung des G-BA.

Anspruch pflegender Angehöriger auf medizinische Rehabilitation

RA Thorsten Siefarth - LogoPflegepersonen werden bei der Versorgung Angehöriger nicht selten selbst krank. Sie leiden beispielsweise unter schweren Erschöpfungszuständen, chronischen Schmerzen oder Depressionen. Die wenigsten wissen jedoch, dass pflegende Angehörige ein Anrecht auf eine stationäre medizinische Rehabilitation haben! Mittlerweile gibt es ganz unterschiedliche Modelle solcher Maßnahmen für Pflegende und Ihre Angehörigen. Pflege-durch-Angehörige.de klärt auf und gibt Tipps, was bei der Antragstellung zu beachten ist.

Ab 1. April 2016: Verordnung medizinischer Reha wird einfacher

RA Thorsten Siefarth - LogoDie Verordnung medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung wird ab dem 1. April 2016 einfacher. Es ist nur noch eines statt zwei Formularen notwendig. Damit entfällt auch das bisherige zweitstufige Verfahren. Zudem dürfen alle Vertragsärzte eine Rehabilitation verordnen. Der Nachweis einer zusätzlichen Qualifikation ist nicht mehr erforderlich. Wer sich für die Details interessiert, der findet diese in den Praxisnachrichten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.