Zwangsweise Medikation eines dementen Mannes: Bundesverfassungsgericht lehnt Entscheidung darüber ab

Ein demenziell Erkrankter benötigt gegen Wahnvorstellungen Medikamente. Diese lehnt er jedoch ab. Eine zwangsweise Medikation käme jedoch nur in einem Krankenhaus in Frage, sagt das Betreuungsgericht unter Berufung auf § 1906a BGB. Das wäre für den Mann jedoch nicht zielführend, da sich sein Zustand dort verschlechtern würde. Die Betreuerin des Mannes legt daraufhin Verfassungsbeschwerde ein. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat diese am 2. November 2021 allerdings nicht zur Entscheidung angenommen (Az. 1 BvR 1575/18). Es seien noch zu viele Fragen offen, die zunächst die unteren Gerichte klären müssten. Eine gute Erläuterung der Entscheidung des BVerfG gibt es bei Legal Tribune Online. Die Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts steht hier.

Fehler bei der Medikation: Krankenschwester zu Bewährungsstrafe verurteilt

RA Thorsten Siefarth - LogoWie aerzteblatt.de berichtet, wurde gestern eine 25jährige Krankenschwester vor dem Landgericht Frankfurt am Main wegen fahrlässigen Totschlags zu 18 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Aufgrund eines Lesefehlers hatte die Pflegekraft ein falsches Medikament gegeben. Schlimmer noch: Sie hatte bereits Stunden vor der Medikamentengabe das Abgabeprotokoll ausgefüllt. Und damit einen wichtigen Kontrollmechanismus vereitelt.

Ab heute Anspruch auf Medikationsplan

RA Thorsten Siefarth - LogoAb heute, dem 1. Oktober 2016, haben gesetzlich versicherte Patienten, die gleichzeitig dauerhaft mindestens drei verordnete Arzneimittel anwenden, einen Anspruch auf Erstellung und Aushändigung eines Medikationsplans (§ 31a SGB V). Patienten können auf einen Blick sehen, wann sie welches Arzneimittel in welcher Menge einnehmen sollen. Und der Arzt oder Apotheker weiß sofort, welche Arzneimittel der Versicherte gerade anwendet. Dadurch sollen Einnahmefehler oder gefährliche Wechselwirkungen vermieden werden. Erstellt wird der Plan durch den Haus- oder Facharzt. Apotheker sind verpflichtet, den Plan auf Wunsch des Patienten zu aktualisieren. Ab 2018 soll der Medikationsplan zusätzlich zum Papierausdruck auch auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden.

Zum Tag der Patientensicherheit: Gemeinsam Medikationsfehler vermeiden!

RA Thorsten Siefarth - Logo Unerwünschte Arzneimittelwirkungen sind verantwortlich für fünf Prozent aller Einweisungen in Krankenhäuser – und enden bei etwa zwei Prozent der Betroffenen tödlich. Etwa jeder zweite Fall gehe auf Medikationsfehler zurück, so die Veranstalter des heute anstehenden 2. Internationalen Tages der Patientensicherheit. Dabei stehen gerade ältere Menschen im Fokus, weil sie krankheitsbedingt oft mehrere Medikamente einnehmen. Zudem verändert sich ihr Stoffwechsel altersbedingt, was die Wirkung und Verträglichkeit von Medikamenten beeinträchtigen kann. Mehr Infos gibt es in der Pressemappe des Aktionsbündnisses (pdf, 1,8 MB), z.B. zum Thema „Mehr Medikationssicherheit durch interprofessionelle Zusammenarbeit am Beispiel der Alten- und Pflegeheime“.