Krankenkasse lehnt häusliche Krankenpflege ab: Diese Tipps helfen Ihnen!

Damit die medizinische Behandlung auch zu Hause gesichert ist, können Ärzte ihren Patienten häusliche Krankenpflege verordnen. Ambulante Pflegedienste bzw. Sozialstationen übernehmen dann die notwendigen Maßnahmen. Zum Beispiel Blutzuckermessung, Medikamentengabe oder das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen. Die Kosten dafür zahlt die Krankenkasse. Aber nicht immer spielt die Kasse mit. Doch was können Sie tun, wenn die Kasse die Kostenübernahme ablehnt? Diese Frage beantworte ich ein einem Rechtstipp auf anwalt.de.

Heimliche Aufnahmen von „Team Wallraff“ im Pflegeheim

Filmkamera

Das Oberlandesgericht Dresden hat entschieden, dass die Veröffentlichung von heimlichen Videoaufnahmen in einem Pflegeheim teilweise zulässig ist. Die Aufnahmen wurden im Rahmen der Sendereihe „Team Wallraff“ aufgenommen und bei einem Privatsender ausgestrahlt. In dem einen Fall ging es um das heimliche Untermischen von Medikamenten. In einem anderen soll eine Pflegekraft untätig geblieben sein, nachdem ein Bewohner einen Aufenthaltsraum verunreinigt hatte. Mehr lesen

Häusliche Krankenpflege in Pflege-WGs: Erste Urteile gegen AOK

RA Thorsten Siefarth - LogoKassen müssen häusliche Krankenpflege grundsätzlich auch in Pflege-Wohngemeinschaften übernehmen. Die AOK weigert sich seit geraumer Zeit, wohl vor allem in Bayern, die Kosten dann zu zahlen, wenn es sich um „einfache“ Tätigkeiten handelt. Ihr Argument: Medikamentengabe, Blutzuckermessung oder das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen könnten auch die (nicht pflegerischen) Betreuungskräfte übernehmen. Gegen die Ablehnungsbescheide laufen viele Klagen, bei mir sind es im Moment ca. zwanzig. Nun hat das Sozialgericht Landshut drei Entscheidungen getroffen, in denen die AOK unterliegt. Wie man der Presse entnimmt, will die AOK zwar vorläufig die Kosten wieder landesweit übernehmen. Dennoch erwägt sie eine Berufung gegen die Urteile und plant den Gang durch alle drei Instanzen. Selbst die bayerische Gesundheitsministerin Melanie Huml hat sich eingeschaltet. Sie begrüße das Einlenken der Kassen.

Aktuell gehäuft: Kassen lehnen Medikamentengabe in Senioren-WGs ab!

RA Thorsten Siefarth - LogoIn ambulant betreuten Wohngemeinschaften wird die häusliche Krankenpflege häufig von ambulanten Pflegediensten übernommen. Auch die Medikamentengabe. Jahrelang haben die Kassen diese Leistung bezahlt. Jetzt lehnen sie jedoch häufig ab. Allerdings scheint ausschließlich die AOK Bayern so zu verfahren. Pflegebedürftige, bzw. deren Vertreter sollten sich unbedingt dagegen wehren. Wichtig ist zunächst, innerhalb einer Frist von einem Monat Widerspruch gegen den Bescheid der Kasse einzulegen. Eine Begründung ist erst einmal nicht notwendig. Gerne berate ich zur weiteren Vorgehensweise. Es gibt gute Argumente!